Wohnung jetzt verkaufen aber erst in einem Jahr ausziehen! Wie organisiert man das?

3 Antworten

Rein rechtlich ist das ja kein Problem, denn auch bewohnte Wohnungen können verkauft werden. Man schließt eben zeitgleich und am besten auch in einer Urkunde neben dem Kaufvertrag auch einen Mietvertrag mit fester Laufzeit. Dass Ihr das Jahr nicht kostenlos da wohnen könnt, muß Euch klar sein. Entweder reduziert sich der Kaufpreis oder aber, Ihr zahlt Miete.

Euer Problem wird aber sein, einen Kaufinteressenten zu für Euch akzeptablen Bedingungen zu finden. Es ist ja bei Eigentumswohnungen so, dass für bezugsfreie Wohnungen wesentlich höhere Kaufpreise gezahlt werden als für vermietete Einheiten. Inwiefern sich das auch in diesem Sonderfall auswirkt, solltet Ihr mit einer fachkundigen Person, z.B. einem Immobilienmakler besprechen.

Nach einem Kaufinteressenten suchen und mit diesem vereinbaren, dass Ihr fuer 1 Jahr ein kostenfreies Wohnrecht geschrieben bekommt. Das mindert zwar den Kaufpreis, erspart Euch aber die Mietzahlungen. Alternativ mit dem Verkauf einen 1-jaehrigen Mietvertrag abschliessen. Fuer welche Loesung sich der Kaufer entscheiden wird, haengt davon ab, wie er die Immobilie danach nutzen moechte.

Elfenfee: Ein Erwerbsinteressent, der die ETW sofort selbst nutzen möchte, kommt als Käufer wohl nicht in Frage.

Für einen Investor hingegen wird der vereinbarte Kaufpreis, den ihr - nach Abzug der bestehenden Bank-Restschuld incl. evtl. Vorfälligkeitsentschädigung - als Eigenkapital für euer neues Grundstück braucht, sofort fällig. Bis zum Auszug zahlt ihr an den Käufer für das von ihm aufzunehmende Fremdkapital die Zinsen und eine angemessene Verzinsung für das von ihm eingesetzte Eigenkapital. Einfacher noch: Ihr zahlt an ihn eine angemessene Nutzungsentschädigung, solange ihr das Objekt noch bewohnt.