Soll ich für meinen Sohn für einen Immobilienkredit bürgen?

3 Antworten

Im Sachverhalt fehlt noch die Darstellung, ob und wie die Freundin überhaupt aus dem Kredit und dem Grundbuch herauskommt.

Aber egal, Du solltest Deine Immobilienpläne nicht durch die finanziellen Probleme Deines Sohnes zerstören lassen, denn die Inanspruchnahme Deiner Bürgschaft könnte plötzlich zu einem Geldbedarf bei Dir führen und Du müsstest dann Deine neue Immobilie verkaufen, wenn die Bürgschaft nicht durch liquide Ersparnisse gedeckt ist. Aber vielleicht platzen Deine Immobilienwünsche schon allein wegen der gegebenen Kreditausfallbürgschaft, die unbedingt offengelegt werden muss.

Dein Sohn sollte aus diesem Erlebnis klüger geworden sein und sich auch von der Wohnung trennen, um Dich und Deine Zukunft nicht auch noch dauerhaft zu belasten.

Dir muss klar sein, dass eine Bürgschaft keine reine Formsache oder Gefälligkeit ist.

Ein Bürge haftet in voller Höhe für die Schulden, für welche er bürgt. Wenn der eigentliche Schuldner nicht mehr zahlen kann oder will, dann packt sich die Bank den Bürgen.

Wenn du einen eigenen Kredit aufnehmen willst, dann wird diese Verpflichtung bei der Bonitätsprüfung grundsätzlich als vorhandene Verpflichtung angesetzt.

Du solltest den Spruch kennen:

"Wer bürgt, wird gewürgt"