Wohung kaufen ohne Absicht sie abzubezahlen?

8 Antworten

Das kann funktionieren. Meistens aber nur wenn der Wert steigt. Die Garantie dass sie Preise weiter steigen hast du allerdings nicht.

Allerdings ist das ganze ja nicht so schwer zu kalkulieren. Du sparst in den Jahren die Kaltmiete. Auf der Kostenseite stehen die Zinsen, IH, ggf. Vorfälligkeitsentschädigung und Kaufnebenkosten falls du sie aus EK zahlst. Damit kannst dir ein einer Exceltabelle für jedes Jahr einen notwendigen Preis errechnen um positiv aus der Sache raus zu gehen.

Bei nur 5 Jahren wirst du aber eine ordentliche Wertsteigerung benötigen um ohne Verlust aus dem Geschäft raus zu gehen.

Das könnt Ihr natürlich so machen, wenn Euch danach ist. Ihr müsst halt darauf achten, dass Ihr einen Kredit habt, aus dem Ihr auch wieder rauskommt.

Natürlich kann es auch passieren, dass Ihr in einigen Jahren gar nicht mehr so viel für die Wohnung bekommt. Da steckt man nicht drin. Ganz wertlos wird so normalerweise nicht werden.

Ja das haben die Leute in USA auch in der Vergangenheit häufig so ähnlich gemacht. Was dann passiert ist hinlänglich bekannt. Es kommt dann evt. zu einer Immobilien-Krise und sie werden dann arm, weil sie alles verlieren.

Der Gegenwert des Kredits ist ja teilweise Spekulation.

Die ganzen Kauf-Kosten bindet man sich dann meist ans Bein.

Denk an die Nebenkosten bei dem Kauf

Grunderwerbsteuer, Notar- u. Grundbuchkosten, Maklerprovision, allein diese drei Posten können bei einem Immobilienkauf z.B. bei einer Eigentumswohnung von 500000 € ein Kostenpunkt von 10 % also 50000 € sein, die sind dann mal weg und kommen auch bei einen späteren VK nicht zurück, und wenn ihr einen Kredit aufnehmen wollt denkt an die Laufzeit und der Zinsfestschreibung, denn wenn die Zinsen z.B. für 5 oder 10 Jahre festgesetzt sind kommt weder ihr noch die Bank früher aus dem Vertrag, und um so kürzer die Zinsfestschreibung um so höher der Eff. Jahreszins
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Warum höhere Zinsen bei kürzerer Zinsbindung? Es ist doch genau andersherum.

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@Amado

oh Sorry habe ich falsch geschrieben, natürlich um so kürzer die Zinsbindung um so tiefer ist der Eff. Jahreszins.
Aber das ist in der Regel ja "nur" eine kleine Änderung hinter dem Komma

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NaJa, wenn sie für 10 Jahre festmachen und nach 5 Jahren wirklich verkaufen, kommen sie schon aus dem Vertrag...

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Das wird sich bei 5 Jahren Haltedauer mit Sicherheit nicht rechnen.

Alleine die Kaufnebenkosten sind nicht unter 10% des Kaufbetrages zu drücken. Hinzu kommt eine eventuell zu zahlende Vorfälligkeitsentschädigung für das Darlehen.

Man bezahlt auch als Wohnungseigentümer Heiz- und Nebenkosten und könnte ohnehin nur die Kaltmiete als Ersparnis verbuchen. Der steht dann aber der Zinsaufwand für das Darlehen gegenüber.

Wenn dann der Immobilienboom in 5 Jahren vorbei sein sollte würde gar der erzielbare Weiterverkaufspreis niedriger sein als der Kaufpreis.