Witwenrente neu Recht?
Witwenrente nach neuem Recht. Sollte ich sterben, bekommt meine Frau die grosse Witwenrente nach neuen Recht. Hier werden auch Mieteinnahmen angerechnet. Dann würde meine Frau keine Witwenrente bekommen. Wie würde sich das ganze dann einstellen, wenn meine Frau nach meinem Tod die Immobilien verkauft? Wird die Rente dann neu berechnet oder bleibt die Rente bei 0 weil wir an meinem Todestag die Wohnungen vorhanden waren.
3 Antworten
Hier wäre zu überlegen, ob man nicht ein Rentensplitting vereinbart. Hier gibt es etas mehr Infos https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Familie-und-Kinder/Rentensplitting/rentensplitting_node.html.
In diesem Artikel steht unten, dass man bei einer Verringerung der Einkünfte um mehr als 10% einen Antrag auf Neuberechnung stellen kann.
Steht im Gesetz. Solltest Du etwas genaues wissen wollen, dann schildere bitte den Sachverhalt vollständig und stelle eine verständliche Frage.