Welche Steuerklasse wähle ich beim Bezug Witwenrente und Ausübung eines Teilzeitjobs?

3 Antworten

Du hast im Sterbejahr wie im darauf folgenden Jahr Anspruch auf die Steuerklasse III. Eigentlich bekommst Du nach nach dieser Zeit die Steuerklasse I. 

Da aber Deine Tochter noch in der Ausbildung ist, steht Dir meines Wissens nach die Steuerklasse II zur Verfügung.

 Natürlich muss die Tochter  dann auch bei  leben und gemeldet sein.

Danke für die rasche Antwort. Ich habe  mich vielleicht nicht gut ausgedrückt.

Auf meinem montalichen Bescheid über die Rente, steht immer Steuerklasse 3.

Nun wollte ich eigentlich wissen ob das dann auch beim Teilzeitjob da steht oder ob das , sozusagen, zweite Einkommen dann auch die selbe Steuerklasse hat, oder ob da dann Steuerklasse xyz steht und anders versteuert wird.

Ich darf, laut der Besoldungsstelle die mir meine Rente auszahlt, 3800 Brutto verdienen ohne dass mir was von der Rente abgezogen werden würde. / Rente + Einkommen

Da möchte ich einfach nur wissen,was im Monat unterm strich für mich bleibt.

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@Akela

Das gilt auch für Deinen Job. Beides wird im Sterbe - und Folgejahr mit der Steuerklasse III versteuert und in Steuerklasse II umgewandelt, wenn Deine Tochter dann noch bei Dir wohnt. Bist Du dann allerdings allein, oder die Tochter hat ihr Studium beendet, gilt die Steuerklasse I

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@Primus

Super , dankeschön . Hat mir sehr weitergeholfen.

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@Primus

Das gilt auch für Deinen Job. Beides wird im Sterbe - und Folgejahr mit der Steuerklasse III versteuert

Sehr missverständlich. Für die Veranlagung später im Finanzamt kann man das so sehen.

Beim Lohnsteuerabzug im Jahr 2016 können aber keineswegs 2 Arbg. im ELStAM gleichzeitig auf die StKl 3 zugreifen. Für den neuen Arbg. bleibt nur die StKl 6 (!!) übrig - wenn nicht die Minijob-Regelung praktiziert wird.

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Akela (Du Wölfin?):

Bei der gesetzlichen Rente gibt es keine Steuerklasse. Bei einer betrieblichen Rente bzw. Pension hast Du Lohnsteuerklasse III für das Sterbejahr und das Sterbefolgejahr. Diese Steuerklasse bleibt, wenn Du einen Job beim selben Arbeitgeber bekommst. Hast Du einen neuen Arbeitgeber bekommst Du Lohnsteuerklasse VI. Im Jahr nach dem Sterbefolgejahr wird die Lohnsteuerklasse III in Klasse I geändert.

Egal, mit welchen Lohnsteuerklassen Deine Rente und Jobs vorläufig besteuert wurden, die Endabrechnung erfolgt mit der Steuererklärung. Für das Sterbejahr und das Sterbefolgejahr erfolgt die Berechnung "mit Zusammenveranlagung".

Siehe auch mal unter:

http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz/forumArchiv/f/Fragen_zur_Lohnsteuerklassenaenderung_bei_Witwen.xhtml?currentModule=home


Hallo, für eine Rente brauchst Du gar keine Steuerklasse. Ich vermute allerdings, dass es sich um eine Beamtenpension handelt (Besoldungsstelle) ? Das ist steuerrechtlich was ganz Anderes und Arbeitseinkommen gleichgestellt.

Wenn das so ist, brauchst Du bei einem Nebenjob einmal die Steuerklasse I bzw. II (ggf. wegen der Tochter) und einmal die Steuerklasse VI. Wie Du das verteilst, ist Dir überlassen und hängt von den Beträgen ab, um die es geht. In er Regel: I bzw. II für das höhere Einkommen. Nach der Einkommensteuererklärung wird es sowieso ausgeglichen.

Viel Glück

Barmer