Verlust von Witwenrente nach Heirat?

2 Antworten

Wenn (die Witwe oder) der Witwer wieder heiratet, fällt die (Witwen- oder) Witwerrente weg. Es besteht dann Anspruch auf eine einmalige Rentenabfindung als „Startkapital“. Diese beträgt das 24-fache der Hinterbliebenrente und kann formlos beantragt werden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Ist die Rechtslage hier noch unverändert?

Ja ... mit einer neuerlichen Eheschließung entfällt der Anspruch auf Witwen/ Witwerrente ..... der Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung.