Verlustvortrag als Dualer Student (Einkommen unter Grundfreibetrag?

3 Antworten

Wenn sich positive Einkünfte ergeben, hast du keinen Verlustvortrag. Nur negative Einkünfte können rück- oder vorgetragen werden. Genau das sagt auch dein zitierter Auszug aus.

Entweder hat dann dein Prof Mist erzählt oder du hast ihn gründlich missverstanden.

komischer Steuerprof!!!

ein Verlustvortrag ergibt sich nur dann, wenn die Ausgaben die Einnahmen ÜBERSTEIGEN. liegt bei dir nicht vor.

"Trotzdem kann es doch nicht sein, dass meine hohen WKs, die deutlich über der Pauschale liegen, einfach in Luft verpuffen."

doch, kann sein. ansonsten wäre jeder Azubi, der Fahrtkosten hat, der Veräppelte!

Grundschulmathematik:

Einnahmen > Werbungskosten = kein Verlust