Schlussrechnung Gasanbieter?

2 Antworten

3 Jahre, dann sind deren Ansprüche verjährt.

Wegen Erstattungen wird man ggf. den Klageweg gehen müssen.

Also schriftlich (Hotline bringt nichts, man kann nie nachweisen was gesagt wurde) auffordern die Abrechnung zu erstellen. Dazu eine Fristsetzung, sonst Klage.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wenn es um Deinen Privathaushalt geht, käme evtl. die Schlichtungsstelle Energie infrage.