Wieviel Gebühren fallen an wenn man Kind ins Grundbuch mit aufnimmt?

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Wie soll denn dem Kinde das Grundstück oder das Miteigentum daran verschafft werden? Sollte eine Schenkung sein - wer schenkt? Sollte es ein Verkauf sein - wer verkauft?

In beiden Fällen können die Kosten ganz unterschiedlicher Natur und Höhe sein. Es kann schenkungsteuer anfallen oder Grunderwerbsteuer, dann natürlich die Notarkosten, die Kosten für die Auflassung und gegebenenfalls die für einen Ergänzungspfleger und für den Steuerberater, der vorher über die verschiedenen Möglichkeiten, Risiken und Gestaltungen aufklärt.

Außer dem Ziel "Kind soll Miteigentümer werden" ist hier nichts bekannt, nicht mal die Ausgangssituation oder die Verwendung des Grundstücks.

Forelle:

Wie groß ist der Miteigentumsanteil an dem mit 650 000 € bewerteten Grundstücks, der in das Eigentum des Kindes übergehen soll (1/10, 1/4, 1/2, 3/4 oder?)

In welcher Höhe ist die Immobliie effektiv noch belastet (wertausschöpfend, lastenfrei oder?)

Eine Beweisaufnahme zur Feststellung des Verkehrswerts findet durch den Notar nicht statt ( § 46 (4) des Gerichts- und Notarkostengesetztes (GNotKG).

Man kann nicht so einfach ein Kind mit ins Grundbuch nehmen. Das bedarf eines notariellen Vertrags und was Dir da vorschwebt, sagst Du uns nicht. Hier kannst Du Dir einen Notarkostenrechner runterladen:

http://www.bnotk.de/Buergerservice/Notarkosten/Berechnung/index.php

Und im übrigen: Sollte weder ein Verkauf noch ein teilweiser Verkauf beabsichtigt sein, sondern eine unentgeltliche Übertragung, insbesondere eine Schenkung, dann haben weder Notar noch Grundbuchamt irgendeinen konkreten Anhaltspunkt für den Marktwert und fragen diesbezüglich an. Glaubst Du ernsthaft, man würde dann den tatsächlichen Verkehrswert anzugeben? Wie sagte mir mal ein Notar: "Häuser haben keine Preisschilder". Verstehst Du, was er damit meinte?!