Wiederruf beim Autoverkauf?

2 Antworten

Wenn Du die Verträge vor Ort beim Händler geschlossen hast, steht dir gesetzlich kein Widerruf zu.

Hier bist Du dann auf die Kulanz des Händlers angewiesen.

Sofern Du dich auf den Vorschlag vom Händler nicht einlässt, hast Du dich an den geschlossenen Vertrag zu halten!

Domnator90 
Fragesteller
 15.05.2023, 16:48

Hallo Alarm67, der Händler gibt mir noch nicht mal eine Kulanz, das ich ja das.

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Tiiii  15.05.2023, 17:10
@Domnator90

Wieso auch. Du bist verpflichtet deinen Wagen abzugeben. Kulanz ist rein freiwillig. Und der Händler ist doch kulant. Er tritt zurück, wenn du Geld zahlst.

Gebrauchtwagen sind aktuell Mangelware, sodass der Händler verständlicherweise den entgangenen Gewinn ersetzt haben will.

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Es gibt in diesem Fall kein Recht auf Widerruf. Der Vertrag wurde geschlossen und ist zu erfüllen. Alles andere ist Verhandlungssache.