Wie Untermiete (Pauschalmiete) richtig versteuern?

3 Antworten

Du musst halt die Abschreibung berechnen (nur auf die Wohnung, nicht auf den Teil des Kaufpreises, der auf den Grund und Boden entfällt) und die sonstigen Werbungskosten (Zinsen (nicht: Tilgung!), Grundbesitzabgaben, alles, was Du so aufwendest, bezogen auf den vermieteten Teil - also im Verhältnis vermietete Fläche/Gesamtfläche) gegenrechnen. Sieh Dir mal die zweite Seite der Anlage V zur Steuererklärung an, da wird so etliches abgefragt.

Bei "Untermiete" ist dort nur von Wohnungen die Rede, die man selbst mietet.

Das versteht man ja auch unter Untermiete. Was Du machst wird nicht untervermieten genannt, sondern vermieten.

Du hast doch auch Kosten also die Nebenkosten, die kannst du doch schon mal anteilig, Aufteilung nach qm, geltend machen . Zu versteuern wäre doch ein Gewinn.

Zinsen, nicht Tilgung, anteilig sind Kosten. Abschreibung wäre auch anteilig möglich.