Wie Untermiete (Pauschalmiete) richtig versteuern?
Ich habe während eines Teils meiner Elternzeit meine Eigentumswohnung, die ich noch abbezahle, möbliert untervermietet, da ich in dieser Zeit bei meinem Freund wohne.
Der Einfachheit halber habe ich mit dem Mieter eine Pauschalmiete vereinbart, also inkl.aller Kosten, ohne mir über den steuerlichen Aspekt Gedanken zu machen.
Einen von drei Räumen habe ich nicht mitvermietet, um ihn ggf. selbst nutzen zu können.
Nun weiß ich nicht, wie ich diesen Fall in meiner Einkommenssteuererklärung korrekt angeben soll - keines der dort genannten Szenarien scheint mir zu passen. Bei "Untermiete" ist dort nur von Wohnungen die Rede, die man selbst mietet.
Ich wollte eigentlich nichts abschreiben etc. , aber wenn ich nun die die gesamte Miete versteuern muss, ohne etwas gegenzurechnen, ist das wahrscheinlich sehr nachteilig für mich. Vielleicht kann mir jemand auf die Sprünge helfen. Vielen Dank!
3 Antworten
Du musst halt die Abschreibung berechnen (nur auf die Wohnung, nicht auf den Teil des Kaufpreises, der auf den Grund und Boden entfällt) und die sonstigen Werbungskosten (Zinsen (nicht: Tilgung!), Grundbesitzabgaben, alles, was Du so aufwendest, bezogen auf den vermieteten Teil - also im Verhältnis vermietete Fläche/Gesamtfläche) gegenrechnen. Sieh Dir mal die zweite Seite der Anlage V zur Steuererklärung an, da wird so etliches abgefragt.
Bei "Untermiete" ist dort nur von Wohnungen die Rede, die man selbst mietet.
Das versteht man ja auch unter Untermiete. Was Du machst wird nicht untervermieten genannt, sondern vermieten.
Du hast doch auch Kosten also die Nebenkosten, die kannst du doch schon mal anteilig, Aufteilung nach qm, geltend machen . Zu versteuern wäre doch ein Gewinn.
Zinsen, nicht Tilgung, anteilig sind Kosten. Abschreibung wäre auch anteilig möglich.