Eigentumswohnung von Eltern vermieten?

3 Antworten

Du brauchst eine Vollmacht von deiner Mutter oder du machst einen Verwaltervertrag mit deiner Mutter, wo ihr genau festlegt, was mit den Mieteinnahmen passiert.

Klar darf man mit Zustimmung des Eigentümers auch fremde Sachen vermieten.

Steuerlich ist das ohne weitergehende Vereinbarung aber absolut sinnfrei. Du nämlich mußt die Miete als Einnahmen versteuern, kannst aber die zahlreichen damit verbundenen Ausgaben nicht absetzen da die Mutter die zahlt. Die Mutter wiederum hat keine Einnahmen von denen sie die Ausgaben absetzen kann und zahlt das dann aus ihrem Nettoeinkommen. Wenn ich Geld sinnlos vergeuden wollte fielen mir vergnüglichere Sachen ein.

Das ließe sich über einen Verwaltervertrag regeln und über ein Extra Konto über das man das alles nachweisbar verbucht.

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Ja wenn Du die Kosten zahlst.