Untermietvertrag nach Trennung mit kurzer Kündigungsfrist kündigen als Hauptmieterin?

2 Antworten

Wenn der untervermietete Wohnraum ueberwiegend von dir mit Einrichtungsgegenstaenden auszustatten war, kannst du ohne Begruendung zum 31.Juli kuendigen. Dafuer muss deine schriftliche Kuendigung spaetestens am 15. Juli beim Untermieter zugehen.

Wenn der untervermietete Wohnraum aber nicht ueberwiegend von dir mit Einrichtungsgegenstaenden auszustatten war, betraegt die Kuendigungsfrist abhaengig von der bisherigen Mietdauer bei Vorliegen eines ausreichenden Kuendigungsgrunds mindestens knapp 3 Monate zum Monatsende und ohne Vorliegen ausreichender Kuendigungsgruende mindestens knapp 6 Monate zum Monatsende.

Wir haben keinen richtigen Untermietvertrag,

habt ihr einen falschen Vertrag?