Untermieter kündigen?

2 Antworten

Nein .... denn eine derartige Vertragsänderung kann explizit nur mit Deiner schriftlichen Einwilligung geschehen.

Auch ein mündlicher Mietvertrag ist gültig .... heißt Du musst eine 3monatige Kündigungsfrist einhalten . Bleibt nur eine Eigenbedarfskündigung.

Eine Eigenbedarfskündigung kann ich mit einer 14 Tage Frist ansetzen??
und ist die auch wirksam oder muss ich einen „Beweis“ erbringen dass ich Eigenbedarf anmelde??!!

vielen dank Schonmal

sie haben mir sehr geholfen

0
@Thaliniak

Entschuldigung aber 1 Frage nur noch..; Gilt dieses gesetzt auch für mich??...ich wohne leider mitt meinem Untermieter in einer Wohnung nach § 573a Abs.1 S.1 BGB

0
@wilees

und wie sieht eine unanfechtbare korrekte Untermietvertragskündigung aus?? Was muss ich beachten?!...Und kann ich die auch per Mail zukommen lassen?!🙈

0
@Thaliniak

Eine derartige Kündigung bedarf immer der Schrifform mit eigenhändiger Unterschrift.

0
@wilees
Ich habe ein Untermieter, der behauptet das meine Mietgesellschaft,
Vonovia„
ihn mit als Hauptmieter eingetragen hätte?

besteht theoretisch die Möglichkeit, dass sich besagter Mieter eine solche Vertragsänderung mit gefälschter Unterschrift erschlichen hat?

0

schmeiss ihn raus und lass künftig die finger von Untermietern

Jaaa am liebsten im hohen Bogen aber den Fehler mach ich NIE wieder

0