Wie lange kann man ins Gefängnis kommen wegen versuchtem Diebstahls eines abgelaufenen Gutscheins?

2 Antworten

Ins gefängnis gar nicht. Nach Deiner Schildrung nur einfacher Diebstahl. Ausserdem von einer Minderweirtigen Sache (unter 50 Euro), es wird nur auf besonderen Antrag des Geschädigten verfolgt udn würde hier vermutlich sowieso eingestellt.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.