Wie lange kann man ins Gefängnis kommen wegen versuchtem Diebstahls eines abgelaufenen Gutscheins?
2 Antworten
Das ist ein untauglicher Versuch:
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__23.html
Wer belegen kann, dass er in einem Internetforum Fragesteller ist wird wegen beschränkter Schuldfähigkeit straflos davon kommen.
Ins gefängnis gar nicht. Nach Deiner Schildrung nur einfacher Diebstahl. Ausserdem von einer Minderweirtigen Sache (unter 50 Euro), es wird nur auf besonderen Antrag des Geschädigten verfolgt udn würde hier vermutlich sowieso eingestellt.
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.