Welche Strafe kann folgen?

4 Antworten

Sicher. Brandstiftung ist ein Verbrechenstatbestand, der mit eine Freiheitsstrafe von 1 bis zu 10 Jahren bestraft wird (§ 306 StGB).

Dazu kommen dann noch Schadensersatzforderungen, die (sobald rechtskräftig festgestellt) 30 Jahre an dir hängen bleiben (§ 197 BGB) und auch von der Restschuldbefreiung ausgeschlossen sind (§ 302 InsO).

Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Grundwissen, garniert mit Recherche

Nicht wirklich auszuschließen.

Allerdings die Schadenersatzforderung wird kommen und kann folgend auf 30 tituliert werden.

Ab 14. Jahren kannst du ins Gefängnis kommen. Also JA.

Natürlich. Auch das anschließende Irrenhaus ist eine Option. Mit etwas Pech sieht man nie wieder seine Freunde.