Wohnung für Grundsicherung 30 Euro zu teuer- auch wenn ein Partner ALG 1 bekommt?
Hallo,
ich habe gleich noch eine Frage:
Meinem Lebensgefährten und mir wurde mitgeteilt, dass unsere Wohnung (Kaltmiete) 30 Euro zu hoch ist- das entspricht etwa 10% zu viel.
Gilt diese Einschränkung auch, wenn ich ALG 1 (i.H.v. 670 Euro) beziehe (mein Partner bekommt Grundsicherung wegen Erwerbsunfähigkeit)? Ich dachte, mit ALG 1 wäre ich nicht gebunden an Wohnungsvorgaben?
Danke und viele Grüße
1 Antwort
Vielen Dank für Eure Antworten, damit bin ich schon etwas schlauer :)
Es ist so, dass mein ALG 1 so angerechnet wird, bzw. bei meinem Freund so gekürzt wird, dass mir rechnerisch auch nur das Geld für die angemessene Miete bleiben würde.
Ist das richtig so?