Grundsicherung Neue Wohnung/ Größer Wie hoch Miete ?

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Leider geht aus der Frage nicht hervor, wie groß die Wohnung ist. Die Wohnungsgröße (mit leichten Unterschieden in den einzelnen Bundesländern) betragen für eine Person 45 - 50 m² die Mietobergrenze in einem Haushalt mit einer Person in Gemeinden mit Mieten der Stufe in EURO I = 292 II = 308, III= 330, IV= 358, V= 385, VI= 407 incl. kalter Nebenkosten, ab 2009 enthält Wohngeld eine zusätzliche Heizkostenpauschale.

Dies ist ein Auszug aus dem Buch Leitfaden ALG II / Sozialhilfe von A - Z ISBN 3-932246-78-0 für 10 € kann dieser Bestellt werden. Ich verwende diesen Ratgeber bei meiner Tätigkeit in der Beratung ständig, weil er sehr einfach und Verständlich aufgemacht ist. Nachlesen unter http://www.tacheles-sozialhilfe.de/literatur/Leitfaden.html

Wichtig ist auch damit der Umzug gezahlt wird: Stelle einen Antrag auf Kostenübernahme der neuen Wohnung, verbunden mit Antrag auf Kautionsübernahme und Umzugskostenübernahme.

Ich hoffe das diese Auskunft ein winig hilft liebe Grüße manu46