Absetzbarkeit Arbeitszimmer 2RW bei ausschließlich Homeoffice?
Ich lebe in einer 2 Raum Wohnung und beginne bald einen neuen Job, bei dem ich ausschließlich von zuhause aus arbeite. So ist es auch im Arbeitsvertrag geregelt. Die Firma hat keinen Sitz an dem alle Mitarbeiter stationiert sind, alle Kollegen arbeiten vom Homeoffice aus.
Nun stellt sich mir die Frage, ob wenigstens ein Teil meiner Wohnung als Arbeitsplatz angenommen werden kann und damit absetzbar ist (Miete anteilig usw). Mir ist natürlich bewusst, dass Arbeitsecken nicht absetzbar sind, sondern das Finanzamt separate Räume fordert, die maximal zu 10% privat genutzt werden. Einen solchen Raum habe ich allerdings in meiner 2RW logischerweise nicht. Dennoch ist diese Regel aus meiner Sicht und für meinen Fall doch völlig absurd. Ich befürchte fast, dass bei der damaligen Rechtssprechung (http://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechtsprechung/druckvorschau.py?Gericht=bfh&Art=pm&nr=32667) ein Fall wie meiner gar nicht bedacht wurde. Gerade für Angestellte wie mich (ausschließlich Homeoffice) besteht doch das größte Interesse die offensichtlich entstehenden Mehrkosten durch die Nutzung der Wohnung als Arbeitsplatz steuerlich geltend zu machen.
Wie ist eure Einschätzung dazu? Im Zweifelsfall drauf ankommen lassen? Ich könnte mir vorstellen evt. sogar den Rechtsweg zu beschreiten, weil mir diese Lücke in der Absetzbarkeit so eklatant vorkommt...oder bin ich da viel zu naiv?
Danke und viele Grüße
4 Antworten
Deinen Ärger im Verhältnis zu Leuten, die eine größere Wohnung haben und damit etwas abziehen können, kann ich verstehen.
Auf der anderen Seite müssen wir sehen, dass wir regelmäßig über das komplizierte, mit vielen Ausnahme- und Sonderregeln gespickte Steuerrecht klagen.
In den meisten anderen Ländern gibt es solche Abzüge gar nicht, wie man dort auch keine Kilometerpauschale kennt.
Ausserdem solltest Du beim Arbeitsplatz daheim nicht nur die Mehrkosten wie Strom usw. sehen, die zusätzlich auftreten.
Sieh auch mal den Vorteil, dass Du keinen Arbeitsweg hast und täglich vermutlich mindestens 30 Minuten Zeit sparst. Keine Kosten für den Arbeitsweg.
Naiv oder nicht. Es ist ja nur die Frage, wieviel Geld Du für einen Prozeß ausgeben willst, der letztendlich voraussichtlich keinen Erfolg bescheren wird.
Mich betreffen auch verschiedene Ungerechtigkeiten, aber ich spare mir die Klage. Zumal Du da nicht der Erste sein wirst.
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bfh-haeusliches-arbeitszimmer-steuern-absetzen/
BFH, Az.: GrS 1/14
FG Köln, Urt. v. 19.5.2011 - 10 K 4126/09, Rev. (BFH: X R 32/11); BFH, Urt. v. 24.2.2011 - VI R 12/10; FG Baden-Württemberg, Urt. v. 2.2.2011 - 7 K 2005/08; FG Sachsen, Urt. v. 11.1.2012 – 2 K 1854
"Dennoch ist diese Regel aus meiner Sicht und für meinen Fall doch völlig absurd."
Tatsächlich? Dann mach das doch diesen unfähigen Bürokraten vom Finanzamt endlich mal klar, dass sie solche absurden Vorgaben in Deinem Fall nicht zu berücksichtigen haben.
Bei der Gelegenheit könntest Du auch die restliche Steuergesetzgebung mal daraufhin prüfen, was Du sonst noch alles darin findest und als "absurd" ansiehst.
Der Bundesfinanzminister ist Dir sicher für entsprechende Hinweise dankbar.
"entstehenden Mehrkosten durch die Nutzung der Wohnung als Arbeitsplatz" -
richtig, naiv.
Du hast keine Mehrkosten.
Natürlich entstehen dem Fragesteller Mehrkosten aber im Gegenzug hat er auch Kosteneinsparungen und mehr Freizeit Diese Vorteile will er sich aber nicht anrechnen lassen.
Man müsste darüber gar nicht reden - er hat einfach kein Arbeitszimmer - fertig.
Hätte er aber eines und könnte er es als WK geltend machen, so müsste er sich Einsparungen dennoch nicht anrechnen lassen.
Natürlich habe ich Mehrkosten. Die Betriebs- und Energiekosten liegen definitiv höher bei der ganztägigen Nutzung der Wohnung im Vergleich zur mehrstündigen Abwesenheit an einer Arbeitsstätte des Arbeitgebers