Werbungskosten oder Betriebsausgaben?
Hallo,
ich bin gleichzeitig angestellt und Kleinunternehmerin, jedoch entstand der Großteil meiner Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit. Als Kleinunternehmerin habe ich lediglich ca. 200 Euro verdient. Jedoch hatte ich sämtliche Ausgaben (Fortbildung, Telekommunikation, Anschaffungen). Trage ich diese nun als Werbungskosten ein oder als Betriebsausgaben (die wohlmöglich meine Einnahmen übersteigen)? Ich bin sowohl freiberuflich als auch angestellt in derselben Branche (Medien) tätig, das heißt, meine Aufwendungen gelten für beide Fälle. Wie handhabe ich das am besten? Telefonkosten oder Anschaffungen zur Hälfte als Werbungskosten und zur anderen als Betriebskosten? Herzlichen Dank für Ihre Hilfe!
1 Antwort
Wenn sonst keine Werbungskosten entstanden sind, würde ich sie als Betriebsausgabe ansetzen, um vom Werbungskostenpauschbetrag zu profitieren.
Ansonsten ist es in der Anlage N besser aufgehoben, um keinen Liebhabereiverdacht zu provozieren.
Anlagegüter (Kamera) würde ich vermeiden in den Betrieb einzubringen. Die müssen da später nur wieder raus und verursachen womöglich am Ende Kosten.
Vielen Dank erstmal. In meinem Fall ist es so. Ich hätte als Kleinunternehmer 200 Euro, Ausgaben von ca. 2000 Euro. Das würde funktionieren?
Ein Teil der Ausgaben (z.B. Fahrten zur Arbeit) ist tatsächlich den Werbungskosten bzw. der nichtselbständigen Tätigkeit zuzuordnen. Telefonkosten oder Anschaffung einer Kamera als Werbungskosten ODER Betriebskosten. Bei Fortbildungskosten in einem artverwandten Bereich bin ich nicht sicher. Verstehe ich Sie richtig, in dem Fall besser alles in Anlage N eintragen?