Wie kann ich als nebenberuflich selbstständiger Kleinunternehmer Ersatzteile für einen zu 80-90 % privat benutzen PC in der EÜR angeben?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du setzt einhundert Prozent an und ziehst dann neunzig Prozent Privatanteil ab.

So gibt es keine Nachfragen.

Wo muss ich den Privatanteil eintragen?

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@bastet5

Bei den Einnahmen gibst Du diese sog. Privatanteile an.

Also angenommen, Du bezahlst 100,-€ für den PC, dann kommen erstmal 100,-€ als Betriebkosten in die EÜR und 90,-€ als Privatentnahme zu Deinem Einkommen dazu.

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@Andri123

Keine Privatentnahme.

Einfach 100 minus 90 ist zehn

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@bastet5
Wo muss ich den Privatanteil eintragen?

Fast hätte ich "correct"s Antwort kommentiert. Ich bin mir nicht ganz sicher, ob es sich um eine teilbare Leistung handelt, die dem § 12 Nummer 1 EStG nicht zugänglich ist.

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Achso, da ich es mittlerweile direkt im FA erfragt habe:

100 % des Betrages auf S. 2 der EÜR eintragen und auf S 1 in Zeile 20 dann die 90 % Privatanteil eintragen. Falls es mehrere solcher Posten gibt: Aufrechnen.

Das Finanzamt fummelt sich das dann wieder auseinander bzw. hilft es der Elster-EÜR einfach bei den Belegen eine Excel-Datei oder einfache Tabelle mit Einnahmen und Ausgaben und Anteilen (privat/geschäftlich) mitzusenden.

Mehr: http://phaminmix.blogspot.de/2015/05/steuererklarung-fur-kleinunternehmer.html (unter der Zwischenüberschrift EÜR ganz unten)

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Du solltest mal zumindest ein kleines Infogespräch bei einem Kollegen von mir führen.

Dies hier ist leicht zu beantworten. Du führst die 100,- Euro auf, ziehst 80 % ab, bleiben 20,- Euro Kosten. Genau wie von @correct beschrieben.

Aber wenn Du so fragst bin ich mir sicher, dass Du massenhaft Geld aus dem Fenster wirfst (massenhaft im Verhältnis zu den Summen, um die es geht).

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986