Wer zahlt bei Schäden durch Dachlawinen?

2 Antworten

Der Haus- und Grundstückseigentümer ist für die Verkehrssicherungspflicht verantwortlich, der sich ja durchaus von dem Betreiber der PV-Anlage unterscheiden kann und letzteren in Regress nehmen kann.

Dem Geschädigten soll es egal sein; sein Ansprechpartner bleibt der Haus- und Grundstückseigentümer.