Niessbraucher verstorben, Wohnung nicht geräumt durch Erben, wer trägt die Kosten wie Hausgeld, außerordentliche Renovierungskosten?
Unsere Mutter hat uns Kindern eine ETW vermacht. Diese wurde testamentarisch mit einem Niessbrauch für den Stiefvater belegt. Dieser ist nun verstorben. Somit ist der Niessbrauch erloschen. Eigentlich müssten jetzt alle Kosten auf uns übergehen. Wie verhält es sich aber, wenn die Töchter des Stiefvaters (seine Erben) die Wohnung nicht räumen? Das Mehrfamilienhaus soll laut letzter Eigentümerversammlung ein neues Dach bekommen und die Rücklagen reichen nicht aus, so daß hohe Kosten auf uns zukommen würden, wenn wir die Wohnung nicht zügig verkaufen können.
1 Antwort
Offengestanden werden die Kosten der Erneuerung des Dachs ohnehin bei Euch hängen bleiben. Entweder unmittelbar oder durch Reduzierung des Kaufpreises für die Wohnung. Jeder Kaufinteressent wird sich nämlich nach anstehenden Großsanierungen erkundigen und das Kaufpreisangebot entsprechend dimensionieren.
Die Erben sind Eigentümer des Inventars und müssen die Wohnung räumen. Wenn sie das nicht machen wollen bleibt nur der Rechtsweg und da ist mit schnellen Entscheidungen nicht zu rechnen.
Und Hausgeld sowie alle anderen mit der ETW zusammen hängenden Kosten trägt natürlich jetzt der Eigentümer.
Die Erben kann man auf Schadensersatz für den Nutzungsausfall in Anspruch nehmen.