Niessbraucher verstorben, Wohnung nicht geräumt durch Erben, wer trägt die Kosten wie Hausgeld, außerordentliche Renovierungskosten?

1 Antwort

Offengestanden werden die Kosten der Erneuerung des Dachs ohnehin bei Euch hängen bleiben. Entweder unmittelbar oder durch Reduzierung des Kaufpreises für die Wohnung. Jeder Kaufinteressent wird sich nämlich nach anstehenden Großsanierungen erkundigen und das Kaufpreisangebot entsprechend dimensionieren.

Die Erben sind Eigentümer des Inventars und müssen die Wohnung räumen. Wenn sie das nicht machen wollen bleibt nur der Rechtsweg und da ist mit schnellen Entscheidungen nicht zu rechnen.

Und Hausgeld sowie alle anderen mit der ETW zusammen hängenden Kosten trägt natürlich jetzt der Eigentümer.

Die Erben kann man auf Schadensersatz für den Nutzungsausfall in Anspruch nehmen.