zuerst lies hierzu: http://www.haufe.de/steuern/rechtsprechung/verhaeltnis-behindertenpauschbetrag-haushaltsnahe-dienstleistung_166_121628.html
es ist noch ein Verfahren offen, auf jeden fall Steuerbescheid offen halten lassen durch dementspr. Einspruch gegenüber dem FA, unter Hinweis auf BFH Az IX R 12/12