zuerst lies hierzu: http://www.haufe.de/steuern/rechtsprechung/verhaeltnis-behindertenpauschbetrag-haushaltsnahe-dienstleistung_166_121628.html

es ist noch ein Verfahren offen, auf jeden fall Steuerbescheid offen halten lassen durch dementspr. Einspruch gegenüber dem FA, unter Hinweis auf BFH Az IX R 12/12

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zur teba Kreditbank kann ich dir nichts sagen, aber die Sparkassen bieten das mit an und die halte ich hier für kompetent und seriös http://www.sparkasse.de/firmenkunden/finanzierung/factoring.html

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über google wurde ich fündig zum Thema, lies bitte hierzu: http://www.focus.de/finanzen/recht/private-krankenversicherung-kind-muss-trotz-scheidung-nicht-wechseln_aid_474969.html

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ja, bei besonderer Härte-dann muß man die Modernisierung zwar dulden aber nicht mehr bezahlen-wann das der Fall ist, kannst du aus der Seite entnehmen (und das trifft wirklich nur ganz selten vor!) http://www.mieterverein-hamburg.de/wohnungsmodernisierung.html#Haerte

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nein, da kann man wohl nichts tun, da du als Mieter kein Recht auf einen eigenen Wasserzähler hast, soweit ich weiß. Aber wie sagt man so schön, durch reden kommen die Leute zusammen, anstatt heimlich Maschinenladungen zu zählen wäre es klug, ein Gespräch mit dem Vermieter zu führen und anzukündigen, daß ihr den Verteilerschlüssel von 50/50 auf zB 70/30 zu dessen Ungunsten ändern wollt. Geht das nicht, mußt du wohl o.übel drüber nachdenken, umzuziehen, wenn dir das so nicht passt.

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es gibt auch PV Versicherungen, über die Wohngebäude kann man diese auch mitversichern, ich würde auf jeden Fall Rat vom Versicherungsmakler einholen, Infos auch hier http://www.photovoltaik-guide.de/wissenswertes/versicherung/wohngebaeudeversicherung

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gab doch kürzlich ein neues Urteil, vielleicht trifft es das genau?: http://www.spiegel.de/wirtschaft/service/urteil-doppeltes-elterngeld-fuer-eltern-von-zwillingen-a-908218.html

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Hab eine gute Seite zum Thema gefunden- aber ich bin nicht sicher, ob das hundertrozentig Deine Frage trifft.. Ich würde mich an die Krankenkasse wenden und hierzu einen Beratungstermin einfordern, dann hast Du Klarheit: http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Krankengeld---Keine-Zahlung-1289.html

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nachdem die zweite Ausbildung wenig mit der ersten zu tun hat (sozial nun statt kaufmännisch, richtig?) sieht es nicht so einfach aus, evtl. gibts Bafög/Wohngeld. Lies mal dies hier, ich hoffe, das hilft weiter: http://www.das-neue-bafoeg.de/de/194.php

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ob Spenden geleistet werden bleibt offen, die Möglichkeiten werden aber angeboten zB http://www.dw.de/disaster-relief-organizations-seek-flood-donations/a-612392

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hab im Netz nix gefunden, was meine Vermutung widerlegen könnte: ich vermute, das ist nicht okay so. Frag ihn doch bitte, wo in Deinem Vertrag mit ihm genau stand, daß man auf jeden Fall zahlen muß. Kann er sich hier auf eine Klausel im Vertrag berufen, so würde ich mich vor Bezahlen damit auf den Weg zum Verbraucherschutz machen. Meines Wissens nach zahlt man nur bei Zustandekommen eines Vertrages-sonst ist das eben Berufsrisiko des Maklers.

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