Markise (Mietwohnung) durch Sturm beschädigt nicht mehr reparabel wer bezahlt?


31.10.2022, 16:53

Alles erledigt, die Versicherung hat eine neue Markise bezahlt, die neue wird wieder nicht (ganz) eingefahren. Zu Glück hat der Mieter aber gekündigt.

Gebäudeversicherung hat keinen Verzicht auf die Einrede grober Fahrlässigkeit mitversichert?

verstehe nicht was gemeint ist

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Die Sturmversicherung (Gutachten) sieht die Schuld beim Mieter.

Das sehe ich auch so, immerhin war das fahrlässig. Der Mieter soll den Schaden seiner Haftpflicht melden, aber je nach Alter der Markise könnte der Restwert relativ gering ausfallen.

Eben, sie war älter aber einwandfrei. Eine neue kostet 10 Mal so viel , plus Montage etc.

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Zeitwert ist 200 Euro, der Mieter bleibt noch ca 2 Jahre , die neue kostet 1200, Montage 500, wieviel muss er zahlen?

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@Brido

Puh, das ist natürlich eine ordentliche Differenz. Bezahlen müssen? Das wäre mit den 200 EUR Zeitwert wohl erledigt, denn das ist der Schaden, den er ja tatsächlich verursacht hat. Ich würde trotzdem versuchen, den Mieter an den Kosten zu beteiligen, vielleicht tut er das ja aufgrund seiner Fahrlässigkeit? Anspruch darauf hast du aber leider nicht.

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Grundsätzlich gilt Eigenversicherung vor Fremdversicherung. Legt ein Vermieter die Kosten für die VGV im Rahmen der BK um, hat der Mieter in jedem Schadenfall einen Anspruch dass diese bemüht wird, ob der Vermieter dies will oder nicht.

Jetzt wäre es wahrscheinlich Aufgabe eines Gerichts zu entscheiden, ob der Mieter hier fahrlässig oder grob fahrlässig gehandelt hat.

Im ersten Fall wäre ich der Meinung der Versicherer ist leistungspflichtig, wenn Markise mitversichert (Außenversicherung bzw. fest mit dem Gebäude verbundene Dinge). Bei grober Fahrlässigkeit sähe das anders aus, da bleibt die VGV i.d.R. leistungsfrei, wenn nicht der Verzicht auf die Einrede grober Fahrlässigkeit mitversichert ist.

Dann wäre wohl die Privathaftpflicht - so vorhanden - des Mieters in der Pflicht. Doof für den Vermieter allerdings, dass die nur Zeitwert ersetzt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ein Gutachter wurde von der Versicherung bereits beauftragt.

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@Brido

Ich weiß zwar nicht was an meiner Nachfrage so schwer war aber ich versuche es noch mal:

  • In Hausrat-, Gebäude und KFZ-Kasko-Versicherung besteht regelmäßig keine Deckung wenn ein Schaden grob fahrlässig herbeigeführt wird
  • Die Wohnung für 2 Tage zu verlassen mit herausgefahrener Markise, besonders wenn markantes Wetter angekündigt wurde, ist grob fahrlässig.
  • Man kann bei o.g. Versicherungsverträgen mitversichern, dass der Einwand der groben Fahrlässigkeit durch den Versicherer nicht erhoben wird und er trotzdem leisten muss, selbst wenn ein Schaden auf grob fahrlässiges Verhalten zurückzuführen ist.

Hinweis: Sturm = Windstärke >= 8. Azuch hier gibt es Versicherer, die auf diese Grenze verzichten.

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@Kevin1905

Die Versicherung hätte sofort zahlen können, tut sie normalerweise auch, nicht umsonst gibt es einen Gutachten. Also keine Bezahlung bei Fahrlässigkeit.

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@Brido

Dann ist der Vertrag auf deutsch gesagt für den Po.

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Was steht denn in Deinem Mietvertrag? Normalerweise ist dort geregelt wie der Mieter mit der Wohnungsausstattung umzugehen hat. Hausversicherungen werden in der Regel eine Schadensregulierung ausschliessen, denn sie sehen die Schuld beim Mieter. Ob Deine Privathaftpflicht den Schaden übernimmt ist fraglich.

Nicht meine ist gemeint, die des Mieters.

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Im Mietvertrag steht Reparaturen (kleinere) sind vom Mieter zu bezahlen. Außer an der Bausubstanz . Hier sind es insgesamt 2300 Euro.

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@Brido

Daß diese Reparatur überhaupt notwendig wurde ist alleine Deinem Fehlverhalten geschuldet. Solange Du das nicht einsiehst ist jede Antwort Zeitverschwendung!

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Ja , vielleicht zahlt seine Privathaftpflicht.