Wer muss die Nachforschungsgebühren bezahlen?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du als Auftraggeber an deine Bank bist somit ihr gegenüber auch zahlungspflichtig. Ob dann ein Erstattungsanspruch wegen dieser Kosten besteht, weil zum Beispiel ein Fremdverschulden oder das deiner Bank herauskommt, was die aber selbst wohl kaum eingestehen wird, ist eine andere Frage, die sich also an dem Verschulden orientiert.

Das wird sich durch die Forschung ermitteln, wer Schuld ist. Wenn die Überweisung richtig ausgefüllt war, bekommst Du das Geld zurück.