Hartz4 Wohnung zu gross, Eltern würden zusätzlich unterstützen

2 Antworten

Sprich mit dem Sachbearbeiter des Jobcenters und erkläre ihm die Situation, denn im Grunde ist es dem Jobcenter gleich, ob die Wohnung teurer ist. Sie zahlen eh nur den Betrag der Dir zusteht.

Wichtig ist es für den Vermieter zu wissen, ob er sich auf die Zusatzzahlung Deiner Eltern verlassen kann, denn fällt diese - aus welchen Gründen auch immer - weg, hast Du und er ein Problem.

Von daher wäre Dein Punkt 3 in meinen Augen keine schlechte Lösung, wenn der Vermieter sich darauf einlässt.

Wenn Deine Eltern die Wohnung vermieten und an Dich einen Teil untervermieten, wäre es ja so, als würden sie eine Wohnung mieten (um darin zu wohnen) und untervermieten den Löwenanteil an Dich. - Wenig glaubwürdig. - Außerdem müssten Deine Eltern wohl dann eine Zweitwohnungsteuer zahlen (google so).

Untervermietest Du einen Teil der Wohnung (ein Zimmer) an Deine Eltern (mit Genehmigung des Vermieters), könnte das eher eine Möglichkeit sein.

Hole Dir dazu aber auch Rat bei einer sozialberatung. Google so und füge Deinen Wohnort hinzu (oder den nächstgrößeren, falls Deiner klein ist). - Dir werden so (behördenunabhängige) Beratungsstellen wie die Caritas, Diakonisches Werk, Paritätischer Wohlfahrtsverband oder die Arbeiterwohlfahrt (AWO) gezeigt. Vereinbare dort einen Beratungstermin.

Falls Du in Hamburg wohnst, hole Dir Rat bei der behördenunabhängigen (!!!) Beratungsstelle Arbeitslosen Telefonhilfe 0800 111 0 444. Dort ist man zu Fragen rund um Hartz IV sehr erfahren. - Wohnst Du in Bremen, klick Dich hier rein:

http://www.amtsgericht.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen85.c.1668.de

Kläre so auch, wie es rechtlich wäre, wenn Deine Eltern Dir Deine Miete aufstocken.

Vorsorglich auch diese Hinweise von mir:

Umgang mit Sozialbehörden

Mit dem Amt nichts telefonisch klären (das kann man später nie beweisen). Alles schriftlich machen. Am besten Schreiben, Belege und Anträge persönlich abgeben. - Den Erhalt des Schreibens lässt man sich auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel, Datum und Unterschrift bestätigen. (Dies verlangt man mit ruhigem, freundlichem Ton und reicht das Schreiben rüber, „und hier brauche ich noch Stempel mit Datum und Unterschrift“).

Wenn man nur etwas abgeben will, dann wie üblich ein Schreiben aufsetzen, in dem erklärt wird, was "als Anlage" überreicht wird. - Wiederum dieses Anschreiben auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel und Unterschrift bestätigen lassen.

Diese Bestätigungen sind Gold wert, sie sind mehr wert als ein Einschreibebeleg (mit dem ja nur der Eingang eines Umschlags bestätigt wird).

Mit einer solchen Bestätigung kann von Seiten der Behörde nicht behauptet werden, Schreiben und Belege seien nicht eingegangen. Und wenn doch, eine Fotokopie von deren Bestätigung vorlegen (das Original unbedingt wie eine Kostbarkeit hüten). - Werden so die Unterlagen / Belege abgegeben, wird erfahrungsgemäß allgemein die Sache sogar zügiger bearbeitet.

Falls Du meinst, ich würde übertreiben, google mit jobcenter unterlagen verloren.

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Im Gespräch mit den Mitarbeitern immer korrekt und konzentriert sein. Wenn die Mitarbeiter freundlich und zugewandt sind: Auch Infos im Vertrauen landen in der Akte und können später gegen den „Kunden“ (wie es vollmundig bei Sozialbehörden heißt) verwendet werden.

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Oft ist es ratsam, zum Amt einen Beistand als Begleitung mitzunehmen. Dieser muss nur zuhören und kann dabei Protokoll führen, oder hinterher macht man gemeinsam ein Erinnerungsprotokoll. Die Begleitung kann aber auch für Dich Erklärungen abgeben, dazu § 13, Absatz 4 SGB X (google mit 13 sgb 10):

  • (4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht.

Für einen ehrenamtliche Behördenbegleiter = Beistand google jeweils mit Deinem Wohnort (oder dem nächstgrößeren, wenn Deiner klein ist) mit

Ämterlotsen

Behördenlotsen

Behördenbegleiter

Hartz IV Mitläufer

Hartz IV Gegenwind e.V.

Wir gehen mit org

Diese Ämterbegleiter sind wertvolle Hilfen und notfalls auch Zeugen, und (die meisten? alle?) haben für diesen ehrenamtlichen Dienst eine kleine Ausbildung genossen und kennen sich bestenfalls mit den Gesetzen aus.

Lebst Du in einer Bedarfsgemeinschaft (oder Haushaltsgemeinschaft): Andere Mitglieder solch einer Gemeinschaft können für Dich kein Beistand sein, denn sie sind nicht neutral, sondern automatisch selbst Betroffene.

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Und google mit

legitimation eines beistands pdf

und lade Dir die Datei vom elo-forum runter. Darin erfährst Du die gesetzliche Grundlage für Beistände und dass jeder Bürger ein Recht darauf hat, sich bei Behördengängen von einem Beistand begleiten zu lassen.

Auch erfährst Du so, dass wenn Dein Beistand für Dich etwas sagt, und Du widersprichst nicht, gilt es so, als hättest Du selbst es gesagt.

Zum Amt mit einer erfahrenen Begleitpersonen zu gehen, kann in diesem Fall empfehlenswert sein.

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