Parktischen Jahr + 450€ Job?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das Du es beim Arbeitgeber anmelden musst, hat Dir ja @Snooopy155 schon geschrieben.

Und ja, wen es von Seiten des Hauptarbeitgebers keine Probleme gibt, kannst Du den Minijob machen.

Aber bestehe auf Pauschalversteuerung.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Das mußt Du den Arbeitgeber für Dein praktisches Jahr fragen, denn dieser entscheidet ob Du noch einen Minijob ausüben darfst. Wenn es Deiner Tätigkeit im praktischen Jahr nicht schadet, kann die Zustimmung nicht verweigert werden.

Danke für die schnelle Antwort. Hat bloß leider nicht genau meine Frage beantwortet. Muss ich diesen dann in der Steuererklärung angeben? Oder überhaupt eine machen?

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@Frage234

Deine Steuererklärung steht auf einem ganz anderen Blatt. Führt der Arbeitgeber pauschaliert wie bei einem echten Minijo die Steuern ab, dann mußt Du ihn nicht angeben. Handelt es sich um einen einen Zweitjob, der mit der Steuerklasse 6 belegt wird, dann bist Du verpflichtet eine EkSt zu machen. Ebenso wenn Du verheiratet bist und Deine Frau ein eigenes Einkommen bezieht.

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