Welche Steuerklasse werde ich bekommen, mein Ehemann arbeitet in Italien, ich ab 2017 wieder in Deutschland?

2 Antworten

Ich bin zwar nicht @EnnoWarMal, aber der wird sich ja evtl. auch noch melden.

Bei Euch kann es zu einer Rechenaufgabe werden.

Wenn Du allein nach Deutschland ziehst, hast Du hier erstmal die unbeschränkte Steuerpflicht und Da Dein Ehemann hier keinen Wohnsitz hat, könnt ihr Euch erstmal nicht zusammen veranlagen lassen. Somit Einzelveranlagung für Dich = Steuerklasse I.

Möglich wäre, er begründet auch einen Wohnsitz bei Dir, oder er beantragt hier die unbeschränkte Steuerpflicht (ist für EU Bürger u.U. möglich), aber das klappt vermutlich nicht, wegen der Höhe seiner Einkünfte auch Italien (Dürfen nicht mehr als 8.652,- sein).

Für Deinen Sohn wirst Du hier Kindergeld bekommen, solange er in Ausbildung ist, wobei zu prüfen wäre, ob sich das mit gleichwertigen italienischen Leistungen eventuell beißt.

oder er beantragt hier die unbeschränkte Steuerpflicht

Oder sie in Italien.

Oder beide haben in DE (oder in IT) sowieso einen Wohnsitz, man weiß es nicht.

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@EnnoWarMal

Ich bin jetzt mal davon ausgegangen, dass sie den Wohnsitz dort beibehält, wobei man eine Proberechnung durchführen müsste mit ihren und seinen Einkünfte, jeweils mit  Einzelveranlagung, oder Zusammenveranlagung und Progressionsvorbehalt.

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Natürlich können die sich zusammen veranlagen lassen, aber Litzi möchte mich ja nicht :(

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@Petz1900

...doch natuerlich ;-). Lass mich wissen, wie es funktionieren koennte, danke

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Vielen Dank fuer die schnelle Antwort. Zur Klaerung: ich habe meinen Wohnsitz derzeit noch in I, werde ihn aber on 2017 nach D verlegen. Mein Mann wird seinen Wohnsitz in I behalten, da er dort steuerliche Verguenstigungen hat. Muss mein Sohn die Deutsche Staatsangehoerigkeit haben, damit ich fuer ihn Kindergeld bekomme? Muss er in D gemeldet sein? Ich koennte mir es fast vorstellen, was meint Ihr?

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ah ja, nochmal zum Kindergeld wfwbinder, in Italien gibt es kein Kindergeld, es gibt nur sogenannte "assegni famigliari", >>Scheck fuer Familien<<, die kann man beantragen, die werden je nach Einkommen und Familienzusammensetzung berechnet. Darunter sind wir bei unserem gemeinsamen Einkommen nie gefallen. In Deutschland ist das Kindergeld unabhaengig vom Einkommen, wenn ich mich richtig erinnere. In Italien haben mein Mann und ich das Kind mit jeweils 50% auf der Gehaltsabrechnung angegeben, das gibt dann laeppische 7,5 € Steuererlass/Monat oder so in etwa. Laecherlich...

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@Litzi

Das mit dem Kindergeld wird klappen, weil Du hier unbeschränkt einkommensteuerpflichtig bist und der Sohn nur zur Ausbildung nicht daheim ist, aber im Bereich der EU.

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@wfwbinder

das klingt sehr gut, vielen dank nochmals

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Schade, mein Fachwissen ist leider nicht gefragt.

...doch natuerlich Petz1900, ich freue mich uebr jede Hilfe :-)

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