Kann man innerhalb der EU zwei Hauptwohnsitze haben?

4 Antworten

Man kann in D nur dann einen Nebenwohnsitz haben, wenn man in D auch einen Hauptwohnsitz hat- Wohnsitze im Ausland zählen dabei nicht mit! (§12 MRRG)

Natürlich könnt Ihr zwei Wohnsitze haben.

Länderübergreifend ist Haupt- oder Nebenwohnsitz völlig egal.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

2 Anmeldungen sind erlaubt, aber es kann nur einen Hauptwohnsitz geben

In Italien gibt es aber keinen Nebenwohnsitz und in Deutschland muss es der Hauptwohnsitz bleiben. Also müssten wir 2 Hauptwohnsitze anmelden.

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Es kann immer nur einen Hauptwohnsitz geben. Jeder weitere ist ein Zweitwohnsitz.