Welche Steuerklasse für zwei verschiedene gleichzeitige Arbeit?
Hallo, ich habe eine Frage. Ich möchte zwei Jobs gleichzeitig machen, ich werde nicht mehr als 9 Stunden am Tag gehen. Außerdem darf die Gesamtarbeitszeit pro Woche 40 Stunden nicht überschreiten. Wie wird der Lohn für beide Jobs berechnet? Welche Steuerklasse wird für jeden Job gelten und wird es am Ende ungefähr dem Gehalt eines Vollzeitjobs entsprechen?
3 Antworten
Bei der einen Anstellung hast Du Steuerklasse I (wenn Du Single bist), beim anderen Steuerklasse VI.
Aufs Jahr gerechnet kommt das gleiche raus, als würdest Du das Gesamtbrutto in einer Arbeitsstelle verdienen.
Wenn eine Tätigkeit (oder mehrere) nach Steuerklasse VI. abgerechnet wird, ist man verpflichtet eine Einkommensteuererklärung abzugeben (§ 46, Abs. 2, Nr. 2 EStG).
Nach Abgabe der verpflichtenden Steuererklärung ergibt sich dasselbe Ergenis.
Es kommt aber dann auch mitunter zu Steuernachzahlungen, da entgegen der landläufigen Meinung, bei LSK VI werde so furchtbar viel Lohnsteuer abgeführt, oft ergibt, dass zu wenig Lohnsteuer abgeführt wurde.
Um das vorab mal einzuschätzen, kannst Du einfach mal die Zahlen dreimal in einen Nettorechner eingeben.
Zum Beispiel Job 1 =2.000, Lohnsteuer = 125
Job 2 =1.000, Lohnsteuer = 110
Nur ein Job mit 3.000, Lohnsteuer =341
341 minus 125 minus 110 = 106,-€ pro Monat zu wenig Lohnsteuer abgeführt, also Steuernachzahlung.
Für einen Job Steuerklasse I und für den anderen VI (gesetzt den Fall, du bist ledig und keiner der Jobs ist ein echter Minijob)
Am Ende = nach Abgabe der Steuererklärung und Veranlagung: ja.
Synchronspringen bei den Wasserspringern gibt es ja schon, wir können uns anscheinend zum Synchronsteuertippsschreiben anmelden. ;-) :-)