Welche Steuerklasse für zwei verschiedene gleichzeitige Arbeit?

3 Antworten

Bei der einen Anstellung hast Du Steuerklasse I (wenn Du Single bist), beim anderen Steuerklasse VI.

Aufs Jahr gerechnet kommt das gleiche raus, als würdest Du das Gesamtbrutto in einer Arbeitsstelle verdienen.

Wenn eine Tätigkeit (oder mehrere) nach Steuerklasse VI. abgerechnet wird, ist man verpflichtet eine Einkommensteuererklärung abzugeben (§ 46, Abs. 2, Nr. 2 EStG).

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Nach Abgabe der verpflichtenden Steuererklärung ergibt sich dasselbe Ergenis.

Es kommt aber dann auch mitunter zu Steuernachzahlungen, da entgegen der landläufigen Meinung, bei LSK VI werde so furchtbar viel Lohnsteuer abgeführt, oft ergibt, dass zu wenig Lohnsteuer abgeführt wurde.

Um das vorab mal einzuschätzen, kannst Du einfach mal die Zahlen dreimal in einen Nettorechner eingeben.

Zum Beispiel Job 1 =2.000, Lohnsteuer = 125

Job 2 =1.000, Lohnsteuer = 110

Nur ein Job mit 3.000, Lohnsteuer =341

341 minus 125 minus 110 = 106,-€ pro Monat zu wenig Lohnsteuer abgeführt, also Steuernachzahlung.

Von Experte wfwbinder bestätigt

Für einen Job Steuerklasse I und für den anderen VI (gesetzt den Fall, du bist ledig und keiner der Jobs ist ein echter Minijob)

Am Ende = nach Abgabe der Steuererklärung und Veranlagung: ja.

wfwbinder  20.01.2023, 17:46

Synchronspringen bei den Wasserspringern gibt es ja schon, wir können uns anscheinend zum Synchronsteuertippsschreiben anmelden. ;-) :-)

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