Welche Rechtschutzversicherung bei Erbrecht??

5 Antworten

Sie hat aber keinen Pflichtteilsanspruch, sondern nur einen Pflichtteilsergänzungsanspruch.

Heist, wenn das Restliche Erbe nicht ausreicht, das wenn sie ihren Erbteil bekommt dies nicht mindest Ihrem Pflichtteil über Erbmasse+Haus entspricht, das sie dann von dir einen Auffüllung verlangen kann. Dazu ist aber zu bedenken, das die Schenkung jedes Jahr um 10% abgerechnet wird und von der Schenkungsmasse nach z.b. 5 Jahren nur noch 50% anrechenbar ist.

Einziger strittiger Punkt ist also, was ist die Immobilie Wert zum Zeitpunkt des Todes, abzüglich deiner in der Zeit ggf gemachten Sanierungsarbeiten und abzüglich der Vergangenen Schenkungsjahre.

Da braucht es keinen Anwalt sondern eher einen Immobiliengutachter.

Eifelia  04.04.2023, 11:17

Ergänzend, da die FS sich nicht dazu äußert, wie/von wem das Wohnhaus genutzt wird:

Die Abschmelzung beginnt allerdings, sollten sich die Eltern ein Nießbrauchsrecht vorbehalten haben, mit dem tatsächlichen Eintritt des Erbfalls. Sollten sie sich ein Wohnrecht vorbehalten haben, kommt es darauf an, wie umfassend das Wohnrecht ist - nutzen die Eltern das gesamte Haus, löst auch dieses nach den Umständen des Einzelfalls eine Anlaufhemmung aus.

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Ich würde einfach dafür sorge tragen, dass die Eltern noch 8 Jahre lang leben.
Bzw. es dürften schon 4 oder 5 reichen um den finanziellen Schaden sehr gering zu halten.

Privatier59  04.04.2023, 07:27

Wenn Du das Patent auf ewiges Leben hast würde ich damit aber ordentlich Kasse machen.

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Noch leben die Eltern - und erst nach deren Tod kann sie einen Pflichtteilergänzungsanspruch anmelden. Und lo lange sie noch den nächsten 8 Jahre überleben bleibt am Ende nicht einmal ein solcher Anspruch mehr bestehen.

Innerhalb von 10 Jahren ab Datum der Schenkung schmilzt dieser Anspruch um jeweils 10%.

Meines Wissens nach deckt keine RSV Erbschaftsstreitigkeiten ab.

Es gibt keine eigenständige Versicherung für Erbrecht. In den meisten Rechtsschutzversicherungsverträgen ist Erbrecht ausgeschlossen, sodass lediglich die Kosten für die Erstberatung übernommen werden.