Vorausvermächtnis für eine Tochter nach Tod der Eltern und bereits ein übertragenes Haus mit Grundstück an die andere Tochter noch zu Lebzeiten der Eltern?
Meine Schwester hat bereits im Jahr 2004 ein Haus mit Grundstück überschrieben bekommen und ich als die Schwester soll dann nach Ableben der Eltern, so wie beschrieben "Vorausvermächtnis" dann das andere ältere Haus bekommen. Jetzt ist ein Elternteil verstorben. Da meiner Schwester sämtl. Generalvollmachten erteilt wurden, ist meine Frage ob Sie dann nach Ableben des 2. Elternteils einen Anspruch oder gar ein Verkauf des Hauses veranlassen könnte, wenn zB. der längerlebende (Vater) in ein Heim oder zuhause betreut werden müsste? Ein grosses Gartengrundstück welches zu Bauland werden soll, ist ihr (meiner Schwester) auch bereits versprochen worden.
1 Antwort
Wie sollen wir as wissen, wenn u es nicht weißt.
Wir wissen z. B. nicht, ob Eure Eltern ein Testament gemacht haben, oder ob diese Vereinbarungen nur mündlich abgesprochen sind.
Wenn bei er Schenkung an Deine Schwester die Erbschaft des anderen Hauses auch beurkundet worden ist, dann ist as klar. Sonst erbt ihr beide das verbleibende Vermögen je zur Hälfte.
Aber wenn jetzt die Mutter verstorben ist, würdet Ihr ja auch mit erben, wenn es kein Testament gibt. Eventuell hatten die Eltern auch ein "Berliner Testament" (nach dem Tode des Erstversterbenden bekommt der überlebende alles, danach geht es an die Kinder.).
Leider fehlen alle wesentlichen Informationen in Einem Sachverhalt.