Welche juristischen Mittel kann man einlegen wenn Gesellschafter spurlos abtaucht?

2 Antworten

Gehen wir vom ungünstigsten Fall aus, dass kein, oder ein nicht ausreichender schriftlicher Vertrag gemacht wurde.

Der Gesellschafter taucht ab.

Also beruft der verbliebene eine Gesellschafterversammlung schriftlich ein, was ohne Antwort bleibt.

Danach reicht er eine Klage ein und zwar so, dass ein Versäumnisurteil möglich ist. Die Klagschrift wird öffentlich zugestellt.

Also bekommt er, weil der Gesellschafter nicht erscheint ein Versäumnisurteil.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr.iur./Steuerberaterprüfung
maksim 
Fragesteller
 09.01.2024, 00:37

Vielen Dank für die Infos. Haben Sie evtl Tipps wie man hier am besten Vorgehen sollte um keine Fehler zu machen? So dass der verbliebene Gesellschafter die GbR möglichst rasch liquidiert bekommt und u.a. alle steuerrechtliche Dinge quasi "allein" regeln kann? Das Schriftstück zur Gesellschafterversammlung auch schon direkt von einem Juristen erstellen lassen und nicht selbst etwas aufsetzen?

Wie gesagt, der andere Gesellschafter ist spurlos verschwunden. Offenbar laut der Mutter auch am leben da er sich regelmäßig per E-Mail bei ihr meldet. Aber wann er wieder auftaucht, weiß niemand so genau.

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wfwbinder  09.01.2024, 09:02
@maksim

Eine direkte Beratrung ist hier nicht zulässig.

Dass er sich bei er Mutter meldet, ist aber ein wichtiger Hinweis.

Da der Vertrag udn die anderen Dinge bei einer GbR keine Formvorschrift haben, kann man ihn ber die Mutter bitten eine Erklärung zu schicken, dass er entschädigungslos aus der Gesellschaft ausscheidet.

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Sofern der Gesellschafter nicht Vermögenswerte veruntreut hat liegt keine Straftat vor.

Man braucht sich daher keine Hoffnungen zu machen, dass staatliche Stellen einem bei der Suche helfen werden.

Eine Meldung bei der Polizei könnte man natürlich trotzdem machen. Allerdings wird die, wenn sie denn den neuen Aufenthaltsort des Gesellschafters ermitteln kann aus Gründen des Datenschutzes keine Angaben machen.

Was also tun? Wenn jemand nicht mehr auffindbar ist obwohl er Dinge rechtlicher Art zu regeln hätte könnte man beim Amtsgericht Abwesenheitspflege beantragen. Das sollte man allerdings einer rechtskundigen Person überlassen um nicht die Antragsvoraussetzungen zu verfehlen. Diese rechtskundige Person kann einem dann auch die Frage nach den Kosten beantworten. Ich halte es für nicht ganz ausgeschlossen, dass Abwesenheitspflege in einem solchen Fall nur bestellt wird, wenn der Antragsteller Kostenvorschuß erbringt.