Welche Arbeitsvergütung gilt, wenn über brutto oder netto nicht gesprochen wird?

3 Antworten

Üblicherweise handelt es sich um ein Bruttogehalt. Da ist auch nichts sprachlich deutlich zu machen und bei einem üblicherweise schriftlichen Arbeitsverhältnis wird die besprochene Zahl garantiert als Bruttogehalt bezeichnet.

Die Vereinbarung eines Nettogehaltes wäre ungewöhnlich, da ein Nettogehalt von persönlichen Merkmalen des Arbeitnehmers abhängig ist, die der Arbeitgeber überhaupt nicht beeinflussen oder vorhersehen kann.

Wenn mir einer ein Nettogehalt zusagen würde, bekäme er eine Lohnsteuerkarte mit der Lhnsteuerklasse VI, denn das würde mir über die Einkommensteuer ein schönes Zubrot sichern.

Wenn nciht ausdrücklich netto vereinbart ist (und das ist extrem selten), dann gilt natürlich nur Brutto.

Normerlweise spricht man in Gehaltsverhandlungen von einem Bruttobetrag, da beim Nettogehalt viele Faktoren reinspielen z.B. Steuerklasse etc. Anspruch hast du ja sowieso erst, wenn du deinen Arbeitsvertarg unterschrieben hast und da wird es genau drinstehen.