Weiterverkaufen von gewerblich genutzten Gegenständen nach Abschreibung?

2 Antworten

Der 'Rabatt' ist als Verkauf des Altgerätes zu erfassen. Verkauf ist Verkauf - ob du das Deinem Nachbarn, Heinz Müller über Ebay oder dem Händler, bei dem Du das neue Gerät erwirbst, verkaufst, ist völlig gleichgültig.

Zur Gewährleistung: Ich habe mal einen Dienstwagen privat verkauft. Als Einnahme mit USt. verbucht.

Ich kannte damals die Geschichte mit der Gewährlleistung nicht, und ich habe den Käufer auch nicht über meine Steuererklärung in Kenntnis gesetzt. Wenn Du als MKrause verkaufst und nicht als XY GmbH, wird Dein Käufer wohl auch keine Kenntnis haben.

Und zur USt, es werden nicht 19% draufgerechnet, sondern der Verkaufspreis enthält die 19% USt.