Weihnachtsgeld für Arbeitnehmer?

3 Antworten

Hallo,

ich kenne es so......zahlte der AG Weihnachtsgeld, bekam jeder Mitarbeiter jährlich ein dazugehöriges Schreiben, mit dem Vermerk der Freiwilligkeit. Somit waren die Fronten von Anfang an geklärt.

Fehlt eine derartige Mitteilung sowie auch im AV, dann sind die bisherigen Zahlungen nach 3 Jahren (?) zum Selbstläufer geworden.

Allerdings sehe ich es wie @Answer123.....u.a. auch was den bleibenden Job betrifft 🫣

"....Unternehmen mit 100-120 MA "......nur Einigkeit macht stark 💪......😉

Wenn es sich um eine freiwillige Leistung handelt: Nein, nicht zwingend. Wenn du dich auf Gewohnheitsrecht berufen willst, solltest du einen Anwalt beauftragen. Dann solltest du dir aber schon mal einen neuen Job suchen und der Ausgang des Rechtsstreits ist sehr unsicher.

Wir zahlen Weihnachtsgeld z. B. als leistungsabhängige Gewinnbeteiligung aus. Wenn es keinen Gewinn gibt, gibt es auch kein Weihnachtsgeld. (In der Theorie zumindest, in der Praxis zahlen wir meistens trotzdem ein bisschen.)

Ist Weihnachtsgeld im Vertrag zugesichert? Ansonsten ist es eine freiwillige Leistung des AG, die er nicht zahlen muss.

Gonzales234 
Fragesteller
 03.11.2023, 13:32

Nein, im Arbeitsvertrag steht darüber nichts.

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