Wechsel innerhalb eines kirchlichen Trägers... Habe ich Anspruch auf volles Weihnachtsgeld?

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Hallo, eigentlich müsstest du einen Arbeitsvertrag besitzen, in dem es so oder ähnlich geregelt ist : Weihnachtsgeld wird ebenso gemäß Anlage 1, Abschnitt XIVb anteilig gezahlt, wenn der Beschäftigte: 7. Nach Beendigung des Ausbildungs- und Arbeitsverhältnisses umgehend in ein anderes Ausbildungs- und Arbeitsverhältnis gemäß AVR oder der katholischen Kirche übergegangen ist. Aber lies selbst genauer nach, würde mich freuen wenn es dich weiter bringt : http://www.oeffentlichen-dienst.de/avr-caritas.html K.