Was passiert mit dem Verkaufserlös des Hausverkaufs unserer dementen Mutter?

3 Antworten

as ihr nach dem Tod unseres Vaters zu 75% gehört, uns das restliche Viertel, verkaufen möchten.

Es müsste doch um die 3/4 gehen, die der Mutter gehören udn nicht um Euer 1/4.

Ist sichergestellt, dass der Erlös, zumindest die 75%, auch bis zum Tod meiner Mutter gesichert sind, z. B. auf einem notariellen Treuhandkonto?

Wie so Treuhandkonto?

Ihr handelt ffür Eure Mutter, weil Ihr die Vollmacht habt.

Ist mit dem Familiengericht geklärt, dass Ihr die Vermögensvorsorge habt? Alo, wurde diese Vollmacht ausdrücklich gegeben, um eben auch in Zeitenvon Demenz, oder Alzheimer zu gelten?

Wenn Ihr komplett für die Mutter handeln dürft, ist in der Vollmacht ausdrücklich die Beschränkung gem. § 181 BGB aufgehoben? Sonst dürft Ihr Euch nämlich ncihts verkaufen.

Nehmen wir also an, dass alles in Ordnung ist, so müsst Ihr das Vermögen im Sinne Eurer Mutter verwalten. Also der Kaufpreis für das Haus muss so angelegt werden, wie Eure Mutter es getan hätte. Bei der Anlage von Fremdvermögen sollte man grundsätzlich die Anlage in sogenannte Mündelsicheree Papiere vorsehen (Staatsanleihen von Deutshcland, Rentenpapiere). Fremdes Geld in Risikoanlagen kann zu Hatungprobleme führen.

Irgendwie scheint es mir zu sein, dass Ihr unvollständig beraten wurdet.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.

Im Kaufvertrag kann man ja die Kontoverbindung für den Verkaufserlös festlegen.

Möglicherweise kann man vorab (gemeinsam) für die Mutter ein versperrtes Konto eröffnen? Oder eine nur gemeinschaftliche Verfügung hinterlegen? Keine Ahnung, ob das ginge, ich würde aber mal fragen bei der Bank.

Das würde aber vermutlich nicht bei den zinsgünstigsten Onlinebanken gehen.

Bodensee149 
Fragesteller
 08.07.2023, 17:43

Gute Idee, bei der Bank nachzufragen! Danke!

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Steht die Mutter unter Betreuung einschließlich der Vermögenssorge?

Dann müßte der Betreuer die Zustimmung zur Veräußerung geben und dazu muß er sich den Vorgang erst gerichtlich genehmigen lassen.

Ein notarielles Treuhandkonto ist zum einen hinsichtlich der Gebühren teuer und zum anderen auch nicht als Dauermandat gedacht. Da müßten andere Lösungen her.

Über das Vermögen der Mutter darf man zu deren Lebzeiten nicht eigenmächtig verfügen.

Eine Generalvollmacht macht die Folgen für den, der trotzdem Verfügungen zu eigenen Gunsten vornimmt sogar noch schlimmer. Das ist Untreue im strafrechtlichen Sinne und könnte mit einer mehrjährigen Freiheitsstrafe geahndet werden.

Bodensee149 
Fragesteller
 08.07.2023, 17:48

So sehe ich das auch, es darf ja nicht sein, dass ein zukünftiger Erbe noch zu Lebzeiten des Erblassers, auch wenn dieser schwer dement ist, dessen Vermögen riskanten Geldanlagen anheimstellt. Ich gehe trotzdem zur anwaltlichen Beratung und frage auch bei der Bank mal nach. Dann stelle ich die Informationen allen zur Verfügung

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Andri123  08.07.2023, 18:52
@Bodensee149

Das ist einfach keine gute Situation mit zwei einzelvertretungsberechtigten Bevollmächtigten, wenn sich diese nicht einig sind. Dein Bruder könnte heute ETF kaufen, Du verkaufst sie nächste Woche und legst es als Festgeld für 5 Jahre an...

Als Bevollmächtigter würde er evtl. auch für Verluste durch riskante Anlagen haftbar sein. Deshalb dürfen gesetzliche Betreuer nur mündelsicher anlegen.

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