Was muss ich beachten/tun, wenn ich Bilder (Gemälde) übers Internet verkaufen will?
Ich male gerne und oft und mittlerweile haben sich viele Bilder angesammelt, mit denen ich nichts anfangen kann, daher würde ich mal probieren, ob jemand sie kaufen will. Wenn ich Pech habe, nehme ich gar kein Geld ein und wenn ich Glück habe, kann ich vielleicht auch Bilder für ca. 100€ verkaufen.
Was muss ich dabei rechtlich beachten?
In welchen Rahmen kann ich noch als Privatperson verkaufen und wann muss ich ein Gewerbe anmelden?
Ich habe im Internet leider keine zuverlässige Quelle gefunden, sondern nur zig verschiedene Antworten. Ich hoffe, dass ihr mir helfen könnt.
1 Antwort
Malerei wenn sie betrieben wird um Einkünfte zu erzielen, oder wenn man einfach Einkünfte dadurch erzielt, ist freier Beruf. Damit entfällt schon mal die Gewerbeanmeldung.
Verkaufe einfach. Wenn Einnahmen kommen, son kannst Du erstmal die Kosten dagegen rechnen. Farben, Pinsel, Zubehör, die Kosten um die Verläufe über das Internet zu machen.
Wenn Du im Hauptberuf Angestellter bist, wird es erst interessant, wenn die Einkünfte, der Gewinn, über 410,- Euro im Jahr ist.
Muss ich Belege über Ausgaben sammeln? Ich studiere Lehramt mit dem Fach Kunst, daher habe ich die Materialien sowieso.
Nein, musst Du natürlich nicht, nur wenn Du die Ausgaben irgendwann als Betriebsausgaben ansetzen willst. Aber darauf kannst Du natürlich auch verzichten. Mir persönlich würde das jetzt nicht so grosse Probleme verursachen, ein paar Belege abzuheften...
Theoretisch müsste man dann noch abgrenzen, was von den Ausgaben für Studium oder Selbständigkeit anfiel, aber praktisch könnten angemessene Kosten auch durchgewunken werden, keine Ahnung.
Ich studiere Lehramt mit dem Fach Kunst, daher habe ich die Materialien sowieso.
Heißt das, dass Du es von der Uni bekommst?
Wenn nein und Du es selbst zahlen musst, sind es doch sowieso Werbungskosten für Dich.
Nein, ich kaufe sie selbst, aber verwende sie hauptsächlich für mein Studium.
Ich habe ehrlich gesagt keine Ahnung von solchen Themen und mich auch nicht wirklich eingelesen, ich dachte, bei zwei verschiedenen, ich nenne es einfach mal Tätigkeiten, müsste ich die Belege dann trennen.
Also immer schön die Belege für Ausgaben sammeln.
Falls doch ein Gewinn über 410,-€ p.a. herauskommen sollte, würde sich wohl dann noch die Kleinunternehmerregelung anbieten. Auch wenn auf den Verkauf der Bilder nur 7% Umsatzsteuer fällig werden, aber bei den Einkäufen 19% Vorsteuer zu Buche schlagen.