Als Hobbymaler Steuern zahlen?

2 Antworten

Umsatzsteuerpflichtig sind Sie erst ab 17.500€ Umsatz jährlich! Darunter sind sie Kleinunternehmer und dürfen ihre Rechnungen ohne Umsatzsteuer stellen (siehe Kleinunternehmerregelung). Sollten Sie jedoch darüber liegen, dann bedenken Sie, dass in Ihrem Fall die Umsatzsteuer wahrscheinlich nur 7% beträgt, da Einnahmen aus künstlerischer Tätigkeit. Egal wie, ihre Einnahmen müssen Sie trotzdem ordentlich versteuern und in der EST-Erklärung aufführen. Ihre Ausgaben (Materialkosten etc.) können Sie "dagegenrechnen", da sie "mindernd" wirken.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Nachtrag Änderung der Kleinunternehmerregelung: Grundsätzlich sind alle Unternehmer in Deutschland ab einer Umsatzgrenze von 22.000 Euro im Jahr umsatzsteuerpflichtig. Liegt der Umsatz eines Unternehmens unterhalb dieser Grenze, spricht man von Kleinunternehmen. Kleinunternehmen aber auch Freiberufler können die sogenannte Kleinunternehmerregelung und damit die Umsatzsteuerbefreiung in Anspruch nehmen.

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Von Experte wfwbinder bestätigt

Verkaufst du 1 Bild --> Option 1.

Verkaufst du viele Bilder, dann fängst du mit Option 2 an, lässt dich aber bitte durch einen Berufskollegen beraten.

Viele Bilder muß schon heißen, dass die Einkünfte jährlich über 22.000€ liegen müssten. Darunter greift die Kleinunternehmerregelung, sprich keine Umsatzsteuer.

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