Was kann ich tun wenn mein letzter Arbeitgeber mir in der Probezeit gekündigt hat und nun das Geld für den Zeitraum der Krankschreibung zurück fordert?

3 Antworten

Auch wenn es dem bisherigen Arbeitgeber missfällt - er schuldet Dir Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, sobald Du länger als 4 Wochen im Unternehmen tätig bist.

Ich war aber bereits schon 5 Monate tätig

Also ist seine Forderung nicht rechtens.

In den ersten 4 Wochen einer neuen Arbeit gild die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall nicht. Sofern wir also über diesen Zeitraum reden ist die Forderung rechtens.

Für diesen Zeitraum musst du Krankengeld bei der KK beantragen.

Luise789 
Fragesteller
 16.06.2023, 11:22

Das mit den 4 Wochen weiß ich. Ich war aber bereits schon 5 Monate tätig. Da ist die Lage doch anders.

1
berlina76  16.06.2023, 11:30
@Luise789

Dann kann er das Geld nicht zurückverlangen, sofern eine Krankschreibung vorhanden war.

Es gibt seit letztem Jahr die Regelung, das, wenn man während der Kündigungsfrist krank wird, der AG den Lohn verweigern kann, solange nicht bewiesen ist, das die Krankheit nur vorgetäuscht ist. Sollte das der Grund deines AGs sein so musst du ihn auffordern, das er dich zu einem Arzt seiner Wahl oder wenn vorhanden Betriebsarzt schickt.

Sofern dieser Arzt deine Krankschreibung bestätigt, muss dein AG zahlen.

1
Luise789 
Fragesteller
 16.06.2023, 11:33
@berlina76

Aber wie will ein Arzt das jetzt noch beweisen das ich psychisch krank geworden bin? Ist doch echt verrückt.

1
berlina76  16.06.2023, 11:37
@Luise789

Kündigungsfrist Probezeit. Wir reden hier also über 2 Wochen Lohn. Entweder verschmerzt du diese 2 Wochen oder du versuchst eben Nachzuweisen, das du in diesen 2 Wochen tatsächlich krank warst. Hohl dir eine 2.Meinung von einem anderen Arzt.

Oder ist der Vorfall schon mehrere Monate her??

0
Luise789 
Fragesteller
 16.06.2023, 11:44
@berlina76

Also es geht hier um 5 Wochen Lohn. Das ist echt viel. War bis 31.05.krank geschrieben und ab 01.06.arbeitssuchend.

Habe auch ab 01 07.wieder nen Job. Finde es aber eine Frechheit das Geld zurück zu verlangen. Wollte ja dort arbeiten aber ich vermute da konnte mich einer nicht leiden. Und jetzt so was. Das ist keine feine Art. Das macht mich immer noch echt fertig. Hatte auch Herzrasen. Deshalb hat mein Arzt mich krank geschrieben

0
berlina76  16.06.2023, 11:47
@Luise789

Nein, das kann er nicht. Wie gesagt wenn dann kann er den Lohn für die 2 Wochen Kündigungsfrist fordern.

Ansonsten, du hast das Geld bereits, also lass dich auf nichts weiter ein, wenn er es zurück will muss er es Gerichtlich fordern, aber da wird er keine Chance haben, weil Krankschreibung vorhanden war und du dem AG gegenüber nicht offenlegen muss, weswegen du krank warst.

Lass dich nicht unter Druck setzen.

1
Luise789 
Fragesteller
 16.06.2023, 11:51
@berlina76

OK danke.

Aber welche 2 Wochen Kündigungsfrist meinst du? Ich dachte das gilt immer nur am Beginn der Aufnahme der Arbeit und nicht am Ende?

0
berlina76  16.06.2023, 12:23
@Luise789

Du hast gesagt, dein AG hat dir in der Probezeit gekündigt, üblich sind 2 Wochen Kündigungsfrist in der Probezeit, es sei denn, es steht was anderes im Vertrag.

Eine Kündigung bedarf der Schiftform, also wann hat dir der AG die Kündigung in die Hand gedrückt/geschickt und zu welchem Datum hat er dir gekündigt.

Es geht nicht um die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, sondern um die Krankschreibung zum Kündigungsfall. Fällt eine Krankschreibung mit der Kündigungsfrist zusammen, so kann der AG diese Krankschreibung anzweifeln und kann für den fraglichen Zeitraum den Lohn zurückhalten bis die Krankschreibung von einem anderen (von ihm bestimmten) Arzt bestätigt wird.

In deinem Fall hast du aber schon dein Geld und der AG fordert dieses zurück, das kann er aber nicht so einfach, wenn eine Krankschreibung vorliegt.

Ergo sitzt du das ganze aus, du reagierst erst, wenn er mit Anwälten, Gerichtlichen Mahnbescheid oder gar mit einer gerichtlichen Verhandlung daherkommt.

1
Luise789 
Fragesteller
 16.06.2023, 14:44
@berlina76

Also die Kündigung kam per Einschreiben am 24.04.2023 zum 31.05.2023.

Du meinst also erst mal nicht reagieren?

0
berlina76  16.06.2023, 14:48
@Luise789

Zumindest nicht auf direkte Schreiben des AGs. Wenn dann auf Anwaltbriefe, dann aber zwingend nen eigenen Anwalt besorgen und den antworten lassen.

0
Luise789 
Fragesteller
 16.06.2023, 15:32
@berlina76

OK, hab zum glück ne Rechtsschutz.

Danke für deine hilfe.

1
Luise789 
Fragesteller
 16.06.2023, 11:29

War erst nach 5 Monaten krank.

0

Je nachdem, wie viele Mitarbeiter die Firma hat, kann sich der Arbeitgeber das Geld von der Krankenkasse zurückholen.

Unabhängig davon gibt es meines Wissens keine Grundlage für eine Rückforderung des Gehaltes. Da hat er glaub ich keine Chance. Umgekehrt interessiert ja bei einer Kündigung seitens des Arbeitgebers in der Probezeit auch niemanden, wie der Arbeitnehmer den Lebensunterhalt finanziert.

Von daher einfach erstmal ignorieren. Wenn er es wirklich darauf anlegen will, müsste er klagen und dafür muss er weiteres Geld investieren. Vermutlich weiß er, dass das keinen Sinn macht und will Dich nur einschüchtern.

Viel Glück.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
wurzlsepp6682  16.06.2023, 11:14

dein Wissen ist veraltert.

lt. Sachverhalt war Fragesteller EINEN Tag auf Arbeit und hat sich dann Krankschreiben lassen.

der Arbeitgeber ist innerhalb der ersten 28 Tagen NICHT zur Lohnfortzahlung verpflichtet, ganz abgesehen davon bekommt er, da eben keine Verpflichtung, in diesem Fall auch KEIN Geld von der Krankenkasse zurück (haben genau so einen Fall vor kurzen in der Arbeit gehabt und darüber diskutiert)

2
Luise789 
Fragesteller
 16.06.2023, 11:28

Danke. Habe nur etwas bedenken wegen dem Wort erschüttert. Da gab es schon ein Urteil dazu. Ein Arbeitgeber war bis zum Ende der Anstellung nach kündigung krank. Aber ich habe ja bereits 5 Monate dort gearbeitet und wurde einfach gekündigt. Und wurde durch die kündigung ohne Grund krank. Kann ich das Rückforderungsschreiben wirklich einfach ignorieren?

0
Eifelia  16.06.2023, 11:56
@Luise789

Verlinke das Urteil mal, dass Du gefunden hast. Und: in der Probezeit bedarf es keines Kündigungsgrundes - weder für den AG noch für den AN.

0