Mietvertrag fristgerecht gekündigt - Einschreiben kam zurück - was tun?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

E-Mail und Telefon kannst Du ohnehin vergessen. Eine so ausgesprochene Kündigung wäre formnichtig.

Mein Tipp: Fertige die Kündigung erneut aus und nimm Dir einen Zeugen mit, fahr zu Adresse der Vermieterin und schieb ihr das Schreiben unter der Tür her.

Alternativ beauftrage einen Gerichtsvollzieher mit der Zustellung der Kündigung. Das kann jeder machen, kostet allerdings zwar mehr als ein Einschreiben, dafür ist der Zugang garantiert.

Allerdings: Wenn die Vermieterin nicht mehr da wohnt, stehst Du auf dem Schlauch. Ich würde dann parallel vorgehen indem ich einerseits versuche die neue Adresse zu ermitteln, andererseits aber auch einfach keine Miete mehr zahlen. Fehlender Mieteingang macht erfahrungsgemäß auch den verschlafensten Vermieter munter.

Natürlich gibt es auch so etwas wie Zugangsfiktionen, aber das ist immer nur zweite Wahl. Im privatrechtlichen Bereich ist z.B. niemand gezwungen, während seines Urlaubs ständig einen Postbevollmächtigten zu bestellen.

Vielen Dank für deine tolle Antwort - du hast mir sehr geholfen! DH!

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Ich würde auch die Variante mit dem Mietzahlungstop wählen. Das wirkt in der Kommunikation in der Tat Wunder. Und gerade "unauffindbare" Vermieter haben meiner Erfahrung nach selten ein Interesse an juristischen Auseinandersetzungen. Damit sicherst du dir auch die Kaution. Ich weiss, dass das abwohnen der Kaution nicht zulässig ist, halte hier die Frage wer wem nachlaufen muss für wichtiger.

Wenn er sich meldet, äußert du sofort zweifel an seiner Liquidität und verlangst einen Nachweis über die Zahlungsfähigkeit der Kaution. Dann kehrt wahrscheinlich Ruhe ein.

Die einfachste Variante ist immer ein Einwurfeinschreiben, welches über die Sendungsnummer bei der Post via Internet nachverfolgt werden kann! Jetzt ist allerdings nicht ganz klar, ob die Annahme verweigert wurde oder die Sendung nur nicht abgeholt wurde? Wurde sie nicht abgeholt, dann ist sie auch nicht zugestellt worden, wurde die Annahme jedoch verweigert, ist es jedoch wieder anders, dann gilt sie als zugestellt. In einen solchen Fall würde ich das Einschreiben, so wie es zurückgekommen ist in einen neuen Briefumschlag legen und als Einwurfeinschreiben neu versenden.

Das ist eine gute Idee - aber die Frist hat sich verlängert - mach ich aber trotzdem - danke!

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