Lohn Rückzahlung,weil Arbeitgeber Krankenschein zu spät an Lohnbüro weiter reicht?

2 Antworten

Hallo,

Grundsatz:

„Was der Arbeitnehmer ohne Rechtsgrund erhalten hat, muss er an den Arbeitgeber auch zurückerstatten.“

Dies gilt sowohl für die Umstände, dass der Arbeitgeber die Vergütung fehlerhaft berechnet hat, als auch, wenn er zu viel ausgezahlt oder irrtümlich glaubte, aufgrund tariflicher oder arbeitsvertraglicher Vorschriften zur Leistung verpflichtet zu sein.

Ebenfalls umfasst sind hiervon zu Unrecht geleistete Krankenbezüge, welche ebenfalls zurückzuerstatten sind.

Der Anspruch auf ungerechtfertigte Bereicherung ist hingegen ausgeschlossen, sofern der Arbeitgeber in Kenntnis der Überzahlung dennoch leistete und es sich insofern um eine sogenannte bewusste Überzahlung handelte.

http://www.kgk-kanzlei.de/rechtsgebiete/arbeitsrecht/lohnrueckzahlung/

also ich kenne das so:

wenn du krank bist, rufst du erstmal direkt beim Arbeitgeber an und teilst es ihn mit;

dann hast du 3 Tage Zeit, um deine erste AU bei ihn einzureichen, Folgebescheinigungen, glaube ich, haben eventuell "etwas" mehr Zeit (ca. 5 Tage)

wenn du es natürlich komplett "versäumt" hast dann ist der Arbeitgeber wohl im Recht

und genau das habe ich getan,ich habe nach dem ich beim Arzt raus war gleich im Büro angerufen und Bescheid gegeben und auch den Schein gleich bzw. nach 2 Tagen eingereicht

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@dianasch

Wenn Du das nachweislich getan hast, mußt du auch nichts zurückzahlen.

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