wann darf ich bei störung der Polizei anrufen?

3 Antworten

werktags (auch samstags) dürfen in einem gestimmten zeitfenster bestimmte maschinen betrieben werden. an sonn- und feiertagen ist das nicht erlaubt. zum zeitpunkt deiner fragestellung war es samstag 14:30 uhr, also vollkommen in ordnung. vereinzelte gemeinden haben per satzung eine mittagsruhe festgelegt. dazu ist hier aber nichts bekannt.

Handwerker müssen sich nicht an Ruhezeiten halten, die würden sonst ja nie fertig.

Arbeiten, die sich nur unerheblich auf die Mieter auswirken, müssen nicht angekündigt werden.

Die Polizei hat damit nichts zu tun.

Anrufen darfst du, aber was sollen die machen? Liegt deiner Meinung nach ein Straftatbestand oder eine Ordnungswidrigkeit vor? Als zb Ruhestörung durch Lärm nach 22 Uhr?

Das ist in meinen Augen eine zivilrechtliche Sache zwischen dir und deinem Vermieter, zb ob eine Mietminderung angebracht ist, aber die Polizei hat da ist nichts zu tun und wird auch nichts machen können.