Vorkaufsrecht des Mieters - vermietete Wohnung geerbt und möchte verkaufen -?
Habe von meinen Großeltern vor 1,5 Jahren eine vermietete Wohnung geerbt. Baujahr 1995. Wohnanlage mit 10 Eigentumswohungen und unterschiedlichen Eigentümern. In den meisten Fällen vermietet.
Unser Mieter, ist nun das 5te Jahr Mieter. Soweit alles OK. Es waren somit nicht die ersten Mieter meiner Großeltern.
Nun will ich über einen Makler verkaufen /Wertermittlung entspricht meiner Verkaufspreisvorstellung:
Die Frage 1) Hat nun der aktuelle Mieter ein Vorkaufsrecht ?
Die Frage 2) Falls ja zur Frage 1 - welcher andere Käufer lässt sich auf einen notariellen Vertrag ein (Aufwand und Kosten + Maklergebühren) wenn er erst nach 2 Monaten Frist für den Mieter Rechtssicherheit hat ?
Die Frage 3) wie ist dann richtige Vorgehensweise?
Ich verstehe auch nicht, ab wann eine Mietwohnung zur Eigentumswohnung wird. Dann hätte der aktuelle Mieter kein Vorkaufsrecht ? Sie ist doch faktisch immer Beides -oder?
Bin gespannt auf die Antworten
2 Antworten
Wenn du 5 Wohnungen in einen Haus hast sind alles Mietwohnungen. Wenn das Haus nach WEG geteilt ist wären es Eigentumswohnungen - steht im Grundbuch.
Nur wenn eine Mietwohnung zum ersten Mal in eine Eigentumswohnung umgewandelt wird, hat der Mieter ein gesetzliches Vorkaufsrecht.
Dein Mieter hat also keine Rechte
Der aktuelle Mieter ist der 4te Mieter in Folge.
dann nicht. ist ja nicht das erste mal geteilt
Das Gesetz gibt die Antwort:
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__577.html
Ein Vorkaufsrecht des Mieters gibt es hier nicht.
Egal wie ich als Laie den Text aus dem Link lese, kann ich dem leider nicht entnehmen das hier das Vorkaufsrecht keine Anwendung findet
Als Laie ist Dir der definierte Begriff "Wohnungseigentum" vermutlich nicht bekannt. https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&url=https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/wohnungseigentum-48832&ved=2ahUKEwj3p53bxPHkAhXB6aQKHS3LAWoQFjACegQIDhAI&usg=AOvVaw2niM2eDvnQW6WIM_mhJQfo
Deine Großeltern besaßen ja offenbar nicht das gesamte Haus, sondern nur diese Wohnung. Das Wohneigentum war also bereits geteilt.
Ein Vorkaufsrecht für die Mieter besteht m.E. nur, wenn ein Besitzer des gesamten Hauses in WEG aufteilt und dann einzelne Wohnungen verkaufen will.
Ich bewundere Deine Geduld.
Mein Motto ist da oft: Auf Einzelschicksale können wir keine Rücksicht nehme.
Rückfrage: Es gab ja eine Teilungserklärung. Ist das mit geteilt nach WEG gemeint ?
Fast alle 10 Eigentümer hatten von Anfang an vermietet (1 oder 2 hatten oder haben selbst bewohnt) Die Wohnung meiner Großeltern war von Anfang an vermietet. Der aktuelle Mieter ist der 4te Mieter in Folge.