Grundstücksanteil kaufen vor Vorkaufsberechtigten?

3 Antworten

Ein Vorkaufsrecht gibt dem Vorkaufsberechtigten die Möglichkeit in einen Kauf "einzusteigen."

Also, wenn Du Deinen Anteil an Deinen Bruder verkaufst, kann der Vorkaufsberechtigte dort einsteigen, aber er hat dann ja nur das Halbe Haus, mit Deinem Bruder als Mitbesitzer. Meinst Du, dass das etwas ist, was er will?

Ihr solltet Euch in der Situation Beratung suchen, denn es gibt viel zu bedenken.

Zum Beispiel der Kaufpreis. Willst Du den vollen Marktwert, oder gibt es einen Bonus für den Bruder?

Eventuell findet man ja auch den einen, oder anderen Trick. So könntet Ihr das Haus mit einem Bankkredit belasten.

Also ich denke de Situation ist zu bereinigen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

§2034 BGB räumt den Miterben (also Deinem Bruder) ein Vorkaufsrecht vor Dritten ein.

Vorkaufsrechte greifen nicht bei Schenkungen, d.h. Du könntest alternativ Deinem Bruder auch das halbe Haus schenken.

Da diese Geschäfte ohnehin notariell beurkundet werden müssen, solltest Du einfach einen Notar konsultieren, der die vertragliche Seite wasserdicht aufsetzen kann.

Ihr beide bildet ja eine Erbengemeinschaft. Jeder hat ja Anteile an der Erbengemeinschaft.

Sicherlich kann Dein Bruder Deinen Anteil Dir abkaufen, was dann die Auflösung der Erbengemeinschaft bedeutet.

Das Vorkaufsrecht gilt ja bei einer kompletten Veräußerung der Immobilie. Es würde also bestehen bleiben auch für den Bruder. Sobald der dann verkauft, würde dieses Vorkaufsrecht zum tragen kommen.

Ich würde den Notar dazu beim Termin befragen.