Wohnen im Gewerbegebiet?

3 Antworten

Die Wohnung ist mit hoher Wahrscheinlichkeit nur als Betriebswohnung genehmigt. Eine Nutzung durch andere als durch Mitarbeiter oder Eigentümer und deren Angehörige eines dazugehörigen Gewerbebetrieb dürfte unzulässig sein. Im Falle einer Abtrennung könnte die Nutzung als Wohnung insgesamt in Frage gestellt werden. Ihr solltet dazu Rücksprache mit dem Bauamt halten und euch ggf. fachlich beraten lassen (z. B. durch einen Architekten oder ein Planungsbüro).

Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Grundwissen, garniert mit Recherche

Wenn das Gebiet als Gewerbegebiet ausgewiesen ist, sind private Wohngebäude normalerweise im Bebauungsplan nicht vorgesehen bzw. dürfen nicht errichtet werden. Die einzige Ausnahme sind Wohngebäude für Betriebsleiter, Firmeneigentümer oder Betriebspersonal, die aufgrund der betrieblichen Notwendigkeit einer räumlichen Nähe zu der Betriebsstätte dort bestehen.

Es könnte also schwierig werden, das Wohngebäude als privates Wohnhaus abzutrennen und zu verkaufen. Kläre das über den Bebauungsplan (Bauamt, Katasteramt, was auch immer).

Vermutlich wohl nicht!

Aber sorry, ist das das Problem von euch oder nicht eher vom Käufer?

Ihr solltet/dürft bloß nichts zusichern, was nicht stimmt/richtig ist.