Vom Notar benachteilgt behandelt worden?
( der Vertrag ist nicht abgeschlossen worden , da ein anderer ihn sich mal angesehn hatte und es bemerkt hatte die benachteiligung )
Wie sollte man sich dem Notar gegenüber verhalten der ein Verkaufsvertrag von ein grundstück zum nachteil des Verkäufers gemacht hat ? Es wurden zb. versteckte kosten so aufgeschrieben das man es nicht sofort erkannt hatte zb. sollte eine spätere sanierung des Hauses vom Verkäufer getragen werden , genauso wie die anschlüsse vom Abwasser ( da es momentan noch über eine grube verfügt ) .
Es sollte auch eine Unterschrift gemacht werden auf ein weißen Zettel an einer bestimmten Stelle damit es genutzt werden sollte um Akteneinsicht zubekommen wegen dem Grundstück ( wegen flächen was es da so gibt ).
Einige Wochen später wurde eine rechnung ein zugesandt wegen den angeblichen Auftrag zum Grundstücksverkauf ( mit kosten über Akten einsicht , angeblichen Vorgesprächen wegen den Auftrag wo auch persöhliche gespräche geführt worden sein sollten die nicht statt gefunden hatten ) und nun besteht er auf seine Rechnung das sie bezahlt werden soll.
Es wurden auch unterlagen vorgezeigt wo Unterschrieben worden sein soll bei den Vertag wo die Unterschrift an der gleichen position ist und das Datum nicht mit Hand sondern mit Computer / Schreibmaschiene ( da sie eine andere Schriftgröße hatte als das andere geschriebene auf dem Zettel.
Wir vermuten das der Notar und die damalige Käuferin zusammen gearbeitet hatten , da nur sie mit dem Notar gesprochen hatte wir nicht .
Daher ist die frage wie sollte man sich da nun verhalten ?
weitere infos ,
damals ging es um das Haus und die Nebengebäube ( waren so ca 350 m² ) die sie kaufen wollte da die noch aus dem ersten erbe waren ( von den Eltern ) , das Grundstück auf dem die Gebäude stehn gehöhrten zu dem zeitpunkt noch dem verstorbenen Bruder ( Grundstück ca 4500m² ) , Da muste erst noch das Erbe geregelt werden , wer davon etwas haben will und wer nicht .
Daher würde ich mal sagen hätte der Notar seine arbeit richtig gemacht mit den Nachforschungen , dann wäre es ihm aufgefallen das es sich um 2 verschiedene sachen gehandelt hätten
4 Antworten
Der Notar bereitet den Kaufvertrag so vor, wie er von den Parteien gewünscht wird. Damit keine Unklarheiten über den Vertragsinhalt bestehen ist absolut üblich, dass der Notar den Entwurf des Vertrags den Parteien zusendet oder in einem Vorgespräch mit den Parteien bespricht.
Im Beurkundungstermin liest der Notar dann den Vertrag Wort für Wort vor.
Keine der Parteien kann daher behaupten, vom Inhalt des Vertrags keine Kenntnis gehabt zu haben.
Angesichts dessen halte ich Deine Unterstellungen für haltlos.
Das er den Vertrag erstellen tut ist ein schon klar nur wurde kein gespräch darüber gemacht was genau besprochen wurde , ich hatte auch kein einziges Persöhnliches gespräch mit ihm gehabt ( also weder über den Verkauf oder andere Sachen ) oder noch mit einer Person vom ihm die da arbeitet tut.
Wer hat den Notar mit der Beurkundung / zum Entwurf des Vertrags beauftragt?
Du? - dann wirst Du die Rechnung auch tragen müssen.
Ansonsten - siehe Antwort von Privatier59
Wir haben ihn nicht beauftragt gehabt das war die damalige Käuferin gewesen ( sie hatte ihn auch schon zur Hand gehabt wo wir zum anfang nur so darüber geredet hatten ( sie hatte auch schon Handwerker zur Hand gehabt die ihn den darauf folgenden Tagen sich das Grundstück ansehn wollten um zu sehn was gemacht werden müste ))
Wie muss man sich das denn vorstellen mit dem "aufschreiben von versteckten Kosten?
Wenn da z.B. steht "Die Kosten für den Anschluss des Objekts an das öffentliche Abwasserentsorgungssystem trägt der Verkäufer" kann man das doch wohl nicht als "versteckt" bezeichnen.
Und letztlich setzt der Notar den Vertrag so auf, wie es derAuftraggeber vorgibt. Dass man einen Notarvertragsentwurf immer mehrmals Wort für Wort liest, Unklarheiten und Änderungswünsche mit dem Notar bespricht etc., ist hoffentlich klar?
Wenn Ihr nie mit dem Notar gesprochen habt, habt Ihr den Auftrag für den Vertragsentwurf nicht erteilt, richtig?
Wurde die Unterschrift auf dem leeren Blatt geleistet - und wenn ja, warum?
Wenn eine einfache Zurückweisung der Rechnung nicht reicht, solltet Ihr Euch an die zuständige Notarkammer wenden.
Wir hatten mit dem Notar kein einziges Persöhnliches gespräch geführt ( weder über den Verkauf oder andere Sachen ).
Das mit dem leeren weißen Blatt sollte nur sein um in das Grundbuch reinsehen zu dürfen um zu sehn um welche Grundstück es sich handelt und was noch dazu gehöhrt , ( den zu den Zeitpunkt war ich aus Gesundheitlichen gründen sehr angeschlagen gewesen und konnte mich kaum bewegen , und sie wollte sich darum kümmern )
Verletzt der Notar seine Amtspflichten, so kann gegen ihn eine Beschwerde bei zuständigen Notarkammer eingereicht werden. Der Notar wird bei einem entsprechenden Fehlverhalten von der Standesaufsicht (Notarkammer) und von der Dienstaufsicht (Justizverwaltung) zur Rechenschaft gezogen.24.09.2007
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Schadenersatzforderung gegen einen Notar - frag-einen-anwalt.de