Kann ich wegen einem höheren Angebot den Notartermin platzen lassen?

2 Antworten

Von dem wesentlich höheren Angebot kann der Interessent natürlich auch noch beim Notartermin zurücktreten. Ich würde zuerst abklären, ob er es vielleicht nur gemacht hat, weil es eh schon verkauft war oder ob er wirklich dazu steht.

An den bisherigen Interessenten gebunden bist du jedenfalls nicht. Ihr habt keinen Vertrag. Wenn der Käufer im Vertrauen darauf, dass der Vertrag zustande kommt, Aufwand hat, ist das seine Sache. Es ist alltäglich, dass es sich ein Käufer kurzfristig anders überlegt und hat normalerweise - Ausnahme wäre z. B. wenn nicht verkauft werden sondern z. B. nur der Wert ermittelt werden soll - keine Schadenersatzansprüche zur Folge.

Andererseits ist man vor Gericht und auf hoher See in Gottes Hand. Wenn der Käufer euch also auf Ersatz des "Vertrauensschadens" verklagt, ist das Ende offen und in Wirklichkeit vom Richter und kaum vorhersehbaren Umständen abhängig.

Nur wird der Schaden meiner Meinung nach nicht hoch sein! Woher kommt deine Idee einer möglichen Vorfälligkeisentschädigung? Der "Aufbau" einer Finanzierung ist kein Darlehensvertrag. Sicher hat er nur eine Zusage und die verursacht so wenig Kosten wie ein nicht gekauftes Grundstück.

Der Notar wird auch nichts zusätzlich kosten. Rede mit ihm und wenn er den neuen Vertrag verbrieft, ist alles gut.

Buchbinder

Selbstverständlich kannst du anderweitig verkaufen, nur du bist voll kostenerstattungspflichtig.

Empfehlung: Nimm für den Abschluss des Kaufvertrags denselben Notar, um die Kosten des Vertragsentwurfs zu umgehen. Vorher mit dem Notar klären!

Rat2010  31.10.2017, 14:10

Ich würde es zum Thema machen, ob der eventuell entstandene Schaden durch den Rücktritt des Verkäufers oder durch Unwissenheit des Käufers entstanden ist.

Wer ohne etwas in der Hand zu haben (und das wäre in dem Fall ein notarieller Vorvertrag) finanzelle Verpflichtungen eingeht, ist aus meiner Sicht selber schuld. Normalerweise wendet man nur Zeit und vielleicht Gutachterkosten auf, was aber, wenn man dann zu wenig bietet, auch nicht de Verkäufer zu belasten ist.

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Franzl0503  31.10.2017, 14:56
@Rat2010

Ein mit der Unterschrift des Verkaufsinteressenten versehener Kaufvertragsentwurf des Notars liegt vor.

Es dürfte eine Nichtabnahmegebühr für das Darlehen fällig werden.

Für mich stellt sich die Frage, ob dem Erstinteressenten die Möglichkeit der Anhebung des Kaufpreises gegeben wurde.

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